Amtliche Mitteilung P.b.b. - Erscheinungsort Gemeinde Wienerwald – Verlagspostamt 2392 Sulz

Amtsblatt

DES BÜRGERMEISTERS

 

Nr.9                                                           Dezember 2000                                               2.Jahrgang

 


Gemeinde Wienerwald:

2392 Sulz im Wienerwald, Kirchenplatz 7.

Allgemeiner Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr;

zusätzlich Dienstag 16.00 bis 20.00 Uhr.

Sprechstunden des Bürgermeisters:

Dienstag 18.00 bis 20.00 Uhr.

Telefon:                         02238/ 81 06

Telefax:                     02238/ 81 06-20

 

Internet: http://www.wienerwald.org

E-Mail: amtsleiter@wienerwald.org

             Verwaltung@wienerwald.org

             Buchhaltung@wienerwald.org

 

Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Bürgermeister Michael Krischke,

2392 Sulz im Wienerwald, Kirchenplatz 7,

Redaktion: Vizebürgermeister Ing.M.Bernhard, Verlags- und Herstellungsort: Sulz im Wienerwald


 

Erdgas

Information in Grub

Donnerstag, 7.12.2000 19 Uhr im Veranstaltungszentrum

Die EVN und die Gemeinde laden zur Vorstellung des Ergasprojektes Grub ein. Der Leiter der Betriebstelle Mödling Herr Ing. Siebert wird die Ausbaustufen für den Ergasausbau in Grub und den voraussichtlichen Zeitplan für das Jahr 2001 erörtern. Anschließend steht er mit seiner Mannschaft zur Beantwortung von Fragen zum Ergasanschluss und auch zu möglichen Finanzierung zur Verfügung.


Polio-Impfung

Die Polio-Impfung findet in der Ordination von Dr. Ernst Brunner,
Sulz Kurparkgasse 265 statt.

Freitag, 19. Januar 2001, von 12 bis 14 Uhr

Kathreinmarkt

Nicht nur für die Veranstalter auch für die Gemeinde Wienerwald selbst war der Kathreinmarkt in Grub ein großer Erfolg. Gäste aus unseren Katatralgemeinden und viele Gäste aus den Nachbargemeinden und dem ganzen Bezirk waren zu begrüßen.

Wir danken den Veranstaltern der FF-Grub, der Dorferneuerung Grub, der Gruber Singgemeinschaft und den Gruber Hausfrauen und den Initiatoren Doris Alt und Jutta Janik für diese gelungene Veranstaltung.

Spikereifen Verwendung

Für den Winter 2000/2001 ist vorgesehen, dass Spikereifen in der Zeit von 15. November 2000 bis 23. April 2001 verwendet werden dürfen.

Bei Verwendung von Spikes gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:

·        100 km/h auf Autobahnen

·        80 km/h auf Freilandstrassen

Autos auf Winterausrüstung umstellen

Der NÖ Straßendienst appelliert an alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf Winterausrüstung umzustellen. Wie die Erfahrungen in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt haben, sind viele Autofahrer auch nach den ersten Schneefällen noch mit Sommerreifen unterwegs und bringen sich selbst und andere in Gefahr.

Aufstellung eines Sendemasten in Gruberau

Am 27. November wurde in Gruberau Klauserstrasse Nähe altes Forsthaus eine forstrechtliche Verhandlung zur Aufstellung eines Sendemasten für die Mobilkom durchgeführt. Damit ist eine bessere Versorgung für Handybenützer sichergestellt. Am gleichen Tag wurde auch in Sparbach ein Sendemast für Tele.ring verhandelt.

 

 

Verkehrsflächen müssen Verkehrsflächen bleiben.

Viele Gemeindebürger beschweren sich über die unrechtmäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen. Wir möchten daran erinnern, dass öffentliche Straßen ab Grundstücksgrenze als Verkehrsfläche gewidmet sind. Bepflanzungen, Steine usw. sind ohne Bewilligung der Behörde aufgrund der Straßenverkehrsordnung untersagt.

Weil in letzter Zeit diese Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen überhand genommen hat, wurde bereits von der Gendarmerie interveniert. Im Schadensfall wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.

Volkszählung 2001                     Zweitwohnsitzer

Nachdem in letzter Zeit viele Fragen zu den Themen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Finanzausgleich usw., in den Medien diskutiert wurden und viele Anfragen an uns gerichtet wurden, dürfen wir Ihnen in einer Fortsetzung zum letzten Amtsblatt weitere wichtige Punkte, die Sie bei der Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes berücksichtigen sollten, näher bringen.

Warum ist der Hauptwohnsitz so wichtig?

Jede Gemeinde bekommt ihre Budgetmittel nach der Zahl ihrer Hauptwohnsitzer. Aus diesen Mitteln finanzieren die Gemeinden Aufgaben, die sie zu besorgen haben (sei es nun Straßenbau, Ortsbildgestaltung, Umweltschutz, Kindergarten, Schule usw.). Je weniger Hauptwohnsitzer nun eine Gemeinde hat, desto weniger kann sie in die örtliche Infrastruktur investieren, was sich wieder direkt auf Ihre Lebensqualität und Ihre Wohnumgebung auswirkt.

Dass die Leistungen der Gemeinde (Winterdienst usw.) an Zweitwohnsitzer genau so zu erbringen sind ist allen klar. Bisher konnte leider kein gerechter Ausgleich für Gemeinden mit Zweitwohnsitzern gefunden werden.

Für Bürger, die sich mit Hauptwohnsitz anmelden, erhält die Gemeinde 100 % der Ertragsanteile (Anteil der Steuereinnahmen der Gemeinden an den Bundessteuern), hingegen erhalten die Gemeinden für Bürger, die nur mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, keine Ertragsanteile.

Was ist der Hauptwohnsitz? Was ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen?

Wenn Sie nur einen Wohnsitz haben, ist das zugleich auch Ihr Hauptwohnsitz. Haben Sie allerdings zwei (oder mehr) Wohnsitze, müssen Sie zuerst prüfen, ob Sie an all diesen Wohnsitzen einen Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben.

Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:

·         Aufenthaltsdauer

·         Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte

·         Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte

·         Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen

·         Ort, an dem Sie bzw. Ihre Familienangehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen

·         Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.

Bei der Beurteilung, an welchem Ihrer Wohnsitze ein Mittelpunkt vorliegt, kommt es auf die Gesamtbetrachtung Ihrer Lebensbeziehungen an. Sie haben also anhand Ihrer beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen festzustellen, ob Sie einen oder mehrere „Mittelpunkte“ haben:

·         Trifft der Mittelpunkt für Sie nur an einem Ort zu, so ist dort Ihr Hauptwohnsitz!

·         Haben Sie jedoch an mehreren Wohnsitzen einen Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen, dann liegt es alleine in Ihrer Entscheidung, jenen Ort als Hauptwohnsitz zu bestimmen, zu dem Sie das größere Naheverhältnis haben. Bedenken Sie bitte dabei, dass an einem Mittelpunkt nicht alle Lebensbeziehungen gegeben sein müssen – so kann zum Beispiel der Familienwohnsitz ein Mittelpunkt sein, ohne dass dort berufliche Lebensbeziehungen gegeben sind.

 

Was ist ein „weiterer Wohnsitz“?

Weitere Wohnsitze sind alle Wohnsitze, die nicht Hauptwohnsitz sind!
Das kann einerseits ein Wohnsitz sein, den Sie nur fallweise benützen, wie zum Beispiel Ihre Ferienwohnung, die Sie nur im Urlaub und fallweise an Wochenenden aufsuchen. Andererseits kann dies auch jener zweite „Mittelpunkt“ Ihrer Lebensbeziehungen sein, den Sie nicht als Hauptwohnsitz bestimmt haben

 Andere Begriffe für den weiteren Wohnsitz lauten „Zweitwohnsitz“, „Nebenwohnsitz“, aber auch „ordentlicher Wohnsitz“. Der Ausdruck „ordentlicher Wohnsitz“ kommt in den NÖ Wahlgesetzen vor. Für die Wahlberechtigung zur NÖ Landtagswahl bzw. zu den Gemeinderatswahlen genügt der „ordentliche Wohnsitz“.

Zum Beispiel könnte ein Herr Müller einen „weiteren Wohnsitz“ in der Gemeinde B begründen und daher nicht nur in der Gemeinde A, sondern auch in der Gemeinde B (sofern diese in NÖ liegt) das Wahlrecht zum Gemeinderat ausüben dürfen. Das Wahlrecht zum NÖ Landtag kann nur einmal ausgeübt werden. Dabei genügt es, in einer NÖ Gemeinde einen „ordentlicher Wohnsitz“ (weiteren Wohnsitz) zu haben.

„Hauptwohnsitz“ oder „weiterer Wohnsitz“ – ist das überhaupt von Bedeutung?

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an welchem Sie bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, EU-Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen in der Wählerevidenz eingetragen werden. Er hat aber auch für den Alltag erhebliche Bedeutung:
So ist der Hauptwohnsitz z.B. ausschlaggebend für:

·         Schul- und Kindergartensprengel

·         Wohnbauförderung

·         Kfz-Zulassung

·         Dokumente (Reisepass, Führerschein)

·         Sozialhilfe

Müllabfuhrtermine 2001


3. Januar

14. Februar

14. März

11. April

17. Januar

28. Februar

28. März

25. April

31. Januar