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Amtliche Mitteilung P.b.b.
- Erscheinungsort Gemeinde Wienerwald – Verlagspostamt 2392 Sulz Amtsblatt
DES
BÜRGERMEISTERS
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Nr.9 Dezember 2000 2.Jahrgang
Gemeinde Wienerwald:
2392 Sulz im Wienerwald, Kirchenplatz 7.
Allgemeiner Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Donnerstag,
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr;
zusätzlich Dienstag 16.00 bis
20.00 Uhr.
Sprechstunden des
Bürgermeisters:
Dienstag 18.00 bis 20.00 Uhr.
Telefon: 02238/
81 06
Telefax: 02238/
81 06-20
Internet: http://www.wienerwald.org
E-Mail: amtsleiter@wienerwald.org
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber: Bürgermeister Michael Krischke,
2392 Sulz im Wienerwald,
Kirchenplatz 7,
Redaktion:
Vizebürgermeister Ing.M.Bernhard,
Verlags- und Herstellungsort: Sulz im Wienerwald
Erdgas
Information in Grub
Donnerstag, 7.12.2000 19
Uhr im Veranstaltungszentrum
Die EVN und die Gemeinde laden zur Vorstellung des Ergasprojektes Grub ein. Der Leiter der Betriebstelle Mödling Herr Ing. Siebert wird die Ausbaustufen für den Ergasausbau in Grub und den voraussichtlichen Zeitplan für das Jahr 2001 erörtern. Anschließend steht er mit seiner Mannschaft zur Beantwortung von Fragen zum Ergasanschluss und auch zu möglichen Finanzierung zur Verfügung.
Polio-Impfung
Die Polio-Impfung findet in
der Ordination von Dr. Ernst Brunner,
Sulz Kurparkgasse 265 statt.
Freitag, 19. Januar 2001,
von 12 bis 14 Uhr
Kathreinmarkt
Nicht nur für die Veranstalter auch für die Gemeinde Wienerwald selbst war der Kathreinmarkt in Grub ein großer Erfolg. Gäste aus unseren Katatralgemeinden und viele Gäste aus den Nachbargemeinden und dem ganzen Bezirk waren zu begrüßen.
Wir danken den Veranstaltern der FF-Grub, der Dorferneuerung Grub, der Gruber Singgemeinschaft und den Gruber Hausfrauen und den Initiatoren Doris Alt und Jutta Janik für diese gelungene Veranstaltung.
Spikereifen Verwendung
Für den Winter 2000/2001 ist vorgesehen, dass Spikereifen in der Zeit von 15. November 2000 bis 23. April 2001 verwendet werden dürfen.
Bei Verwendung von Spikes gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
· 100 km/h auf Autobahnen
· 80 km/h auf Freilandstrassen
Autos auf Winterausrüstung umstellen
Der NÖ Straßendienst appelliert an alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf Winterausrüstung umzustellen. Wie die Erfahrungen in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt haben, sind viele Autofahrer auch nach den ersten Schneefällen noch mit Sommerreifen unterwegs und bringen sich selbst und andere in Gefahr.
Aufstellung eines Sendemasten in Gruberau
Am 27. November wurde in Gruberau Klauserstrasse Nähe altes Forsthaus eine forstrechtliche Verhandlung zur Aufstellung eines Sendemasten für die Mobilkom durchgeführt. Damit ist eine bessere Versorgung für Handybenützer sichergestellt. Am gleichen Tag wurde auch in Sparbach ein Sendemast für Tele.ring verhandelt.
Verkehrsflächen müssen Verkehrsflächen bleiben.
Viele Gemeindebürger beschweren sich über die unrechtmäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen. Wir möchten daran erinnern, dass öffentliche Straßen ab Grundstücksgrenze als Verkehrsfläche gewidmet sind. Bepflanzungen, Steine usw. sind ohne Bewilligung der Behörde aufgrund der Straßenverkehrsordnung untersagt.
Weil in letzter Zeit diese Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen überhand genommen hat, wurde bereits von der Gendarmerie interveniert. Im Schadensfall wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
Volkszählung 2001 Zweitwohnsitzer
Nachdem
in letzter Zeit viele Fragen zu den Themen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz,
Zweitwohnsitz, Finanzausgleich usw., in den Medien diskutiert wurden und viele
Anfragen an uns gerichtet wurden, dürfen wir Ihnen in einer Fortsetzung zum
letzten Amtsblatt weitere wichtige Punkte, die Sie bei der Anmeldung oder
Abmeldung Ihres Wohnsitzes berücksichtigen sollten, näher bringen.
Warum
ist der Hauptwohnsitz so wichtig?
Jede Gemeinde
bekommt ihre Budgetmittel nach der Zahl ihrer Hauptwohnsitzer. Aus diesen
Mitteln finanzieren die Gemeinden Aufgaben, die sie zu besorgen haben (sei es
nun Straßenbau, Ortsbildgestaltung, Umweltschutz, Kindergarten, Schule usw.).
Je weniger Hauptwohnsitzer nun eine Gemeinde hat, desto weniger kann sie in die
örtliche Infrastruktur investieren, was sich wieder direkt auf Ihre
Lebensqualität und Ihre Wohnumgebung auswirkt.
Dass
die Leistungen der Gemeinde (Winterdienst usw.) an Zweitwohnsitzer genau so zu
erbringen sind ist allen klar. Bisher konnte leider kein gerechter Ausgleich
für Gemeinden mit Zweitwohnsitzern gefunden werden.
Für Bürger, die sich mit Hauptwohnsitz anmelden, erhält die Gemeinde 100 % der Ertragsanteile (Anteil der Steuereinnahmen der Gemeinden an den Bundessteuern), hingegen erhalten die Gemeinden für Bürger, die nur mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, keine Ertragsanteile.
Was
ist der Hauptwohnsitz? Was ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen?
Wenn
Sie nur einen Wohnsitz haben, ist das zugleich auch Ihr Hauptwohnsitz.
Haben Sie allerdings zwei (oder mehr) Wohnsitze, müssen Sie zuerst prüfen, ob
Sie an all diesen Wohnsitzen einen Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen
haben.
Für
den „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“ sind vor allem folgende
Bestimmungskriterien maßgeblich:
·
Aufenthaltsdauer
·
Lage
des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
·
Ausgangspunkt
des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
·
Wohnsitz
der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen
·
Ort,
an dem Sie bzw. Ihre Familienangehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen
·
Funktionen
in öffentlichen und privaten Körperschaften.
Bei
der Beurteilung, an welchem Ihrer Wohnsitze ein Mittelpunkt vorliegt, kommt es
auf die Gesamtbetrachtung Ihrer Lebensbeziehungen an. Sie haben also anhand
Ihrer beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen
festzustellen, ob Sie einen oder mehrere „Mittelpunkte“ haben:
·
Trifft
der Mittelpunkt für Sie nur an einem Ort zu, so ist dort Ihr Hauptwohnsitz!
·
Haben
Sie jedoch an mehreren Wohnsitzen einen Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen,
dann liegt es alleine in Ihrer Entscheidung, jenen Ort als Hauptwohnsitz
zu bestimmen, zu dem Sie das größere Naheverhältnis haben. Bedenken Sie bitte
dabei, dass an einem Mittelpunkt nicht alle Lebensbeziehungen gegeben
sein müssen – so kann zum Beispiel der Familienwohnsitz ein Mittelpunkt sein,
ohne dass dort berufliche Lebensbeziehungen gegeben sind.
Was ist ein „weiterer Wohnsitz“?
Weitere
Wohnsitze sind alle Wohnsitze, die nicht Hauptwohnsitz sind!
Das kann einerseits ein Wohnsitz sein, den Sie nur fallweise benützen, wie zum
Beispiel Ihre Ferienwohnung, die Sie nur im Urlaub und fallweise an Wochenenden
aufsuchen. Andererseits kann dies auch jener zweite „Mittelpunkt“ Ihrer
Lebensbeziehungen sein, den Sie nicht als Hauptwohnsitz bestimmt haben
Andere Begriffe für den weiteren Wohnsitz
lauten „Zweitwohnsitz“, „Nebenwohnsitz“, aber auch „ordentlicher Wohnsitz“. Der
Ausdruck „ordentlicher Wohnsitz“ kommt in den NÖ Wahlgesetzen vor. Für die
Wahlberechtigung zur NÖ Landtagswahl bzw. zu den Gemeinderatswahlen genügt der
„ordentliche Wohnsitz“.
Zum
Beispiel könnte ein Herr Müller einen „weiteren Wohnsitz“ in der Gemeinde B
begründen und daher nicht nur in der Gemeinde A, sondern auch in der Gemeinde B
(sofern diese in NÖ liegt) das Wahlrecht zum Gemeinderat ausüben dürfen. Das
Wahlrecht zum NÖ Landtag kann nur einmal ausgeübt werden. Dabei genügt es, in
einer NÖ Gemeinde einen „ordentlicher Wohnsitz“ (weiteren Wohnsitz) zu haben.
„Hauptwohnsitz“ oder „weiterer Wohnsitz“ – ist das
überhaupt von Bedeutung?
Der
Hauptwohnsitz ist der Ort, an welchem Sie bei Nationalratswahlen,
Bundespräsidentenwahlen, EU-Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen in der
Wählerevidenz eingetragen werden. Er hat aber auch für den Alltag erhebliche
Bedeutung:
So ist der Hauptwohnsitz z.B. ausschlaggebend für:
·
Schul-
und Kindergartensprengel
·
Wohnbauförderung
·
Kfz-Zulassung
·
Dokumente
(Reisepass, Führerschein)
·
Sozialhilfe
Müllabfuhrtermine 2001
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3.
Januar |
14.
Februar |
14.
März |
11.
April |
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17. Januar |
28.
Februar |
28.
März |
25.
April |
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31. Januar |
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