Geschichte
Grub im Wienerwald


HEIMATBUCH GRUB


 

Verfasser der Chronik:           GR Christian Snediz

                                   2392 Grub, Maurergasse 51

 

 

 
 

 

 

 

 

 

Quellenverzeichnis:    - Siedlungsgeschichte der Dorfgemeinde Grub -

                                     Stiftsarchiv - P. Hermann Watzl, Archivar Stift Heiligenkreuz

                                   - Ortschronik Grub, Schuldirektor Theodor Renner

                                   - Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Grub

- Fotomaterial: Fam. Snediz, Fam. Petzwinkler, Fam. Kastl und

  Erwin Wagenhofer, Grub



"Zum Geleit"

 

Gar oft erzählt der Großvater an stillen Winterabenden die Geschichte wie das Haus, das der Familie gehört, zu seiner Zeit aussah und wie er es von seinem Vater übernahm. Bei einem Pfeifchen schweifen seine Gedanken auch weiter zurück und er berichtet Begebenheiten, die er in seiner Kindheit durch seine Großmutter oder durch seinen Großvater erfuhr.

Da mag es wohl geschehen, daß die Deckel und Töpfe aufhören zu klappern und die Hausfrau, die sie gerade bei der Wasserbank wusch, zu lauschen beginnt, daß die Kinder gespannt an den Lippen des Großvaters hängen und daß der Vater aufsieht von seinem Wirtschaftsbuch, in das er die Eintragungen macht, denn wer möchte nicht zurücklauschen in die Vergangenheit, in ihr Leben und Treiben, in ihr Werden und in ihr Vergehen?

Aber der Mensch ist zu sehr der Gegenwart, in der er lebt, verhaftet und bereit, zu vergleichen zwischen dem Einst und dem Jetzt und so liest der Hausherr auch aus seinem Wirtschaftsbuch recht interessante Eintragungen vor, über den Umbau des Hauses, über Blitzschlag oder über den Ankauf des Traktors in jüngster Zeit. Der Großvater lächelt. Alles, seine Erzählungen und auch die Notizen im Wirtschaftsbuch sind vorbei und auch der Ankauf des Traktors, obwohl das erst kurze Zeit her ist, gehört bereits der Vergangenheit an.

Bald kommt Neues zum Alten und immer wieder wird das Neue alt, denn unermeßlich sind die Tage der Zukunft und unergründlich - in der Chronik des Hauses, wie in der Chronik des Ortes und der Gemeinde Grub, die diese Schrift beinhaltet. Sie versucht es, die Vergangenheit zu erfassen, sie versucht auch - gleich dem Wirtschaftsbuch des Hausherrn - das Geschehen der jüngsten Vergangenheit Jahr für Jahr zu verzeichnen und sie läßt noch viele Blätter frei, für die Zukunft, wenn einmal dem ersten Chronisten die Feder entfällt.

 Text Schuldirektor Theodor Renner Grub = 1976

 

Zur älteren Besitzgeschichte und

Siedlungsgeschichte der Dorfgemeinde Grub  

Das Gruber Gemeindegebiet wird durch den Sattelbach, der es in süd-östlicher Richtung durchfließt, in zwei flächenmäßig ungleiche Teile geschieden. Der größere derselben rechtsseitig dieses Baches erreicht im bewaldeten Großhabelsberg und im Roßgipfel, der linksseitig kleinere im Hetzenberg und Hochegg seine Kulminationspunkte. Beide Teile, ausgenommen davon die kleine, linksseitig des Baches gelegene Talsohle in der Rotte Buchelbach, stellen auch besitz- und siedlungsgeschichtlich zwei verschiedene Räume dar. Ursprünglich gehörten sie zwar ein und derselben Besitzmasse an, jenem bekannten Großgrundbesitz der Babenberger zwischen Triesting und Dürrliesing, den König Heinrich II. am 2.XI.1002 diesem Geschlecht übergeben hatte. In der Mitte des 13. Jahrhunderts aber stoßen am Sattelbach Heiligenkreuzer Klosterland und Besitzanteile verschiedener landsässiger Ministerialgeschlechter aneinander.

Zunächst zur Besitzgeschichte des linksseitig des Sattelbaches gelagerten Gebietes. Darüber unterrichtet eine Heiligenkreuzer Urkunde 1254. Demnach hatte in der Regierungszeit des Abtes Pilgrim I. von Heiligenkreuz, also zwischen 1242-1249, Ulrich von Gaaden, genannt der Esel, das Gut Grub um einen Kaufpreis von 45 Talenten, wovon 30 Talente dem Kloster schuldige Schadenersatzgelder waren, an Heiligenkreuz verkauft. Nunmehr 1254 gaben auch seine bisher zögernden Brüder, nämlich Ulrich, Hadmar und Konrad gleichfalls ritterliche Dienstleute aus Gaaden, ihre Zustimmung zum Verkaufe. Es existierte eine zweite, undatierte, aber ebenso zu 1254 zu setzende Urkunde, die über den Verkauf berichtet. Die Wienerwaldgemeinde Grub feierte somit 1954 ihr 700-jähriges Bestehen.

Die Gaadener Brüder Ulrich und Konrad teilten ihren Familienbesitz. Während Konrad jenen um Bockfließ zugesprochen erhielt, anerkannte er zugleich den von seinem Bruder vollzogenen Verkauf von Grub. Der Umfang des letzteren ist in dieser zweiten Urkunde genau mitgeteilt. Er besteht im Wald am Hochegg, dem heutigen Gruber Halterriegel, das heißt, der Westabdachung dieser Kuppe, denn der Ostabfall derselben gehörte seit der Gründungszeit 1133-1136 dem Kloster Heiligenkreuz.  Zum Gut Grub gehörten neben diesem Wald außerdem noch zwei Bauernlehen daselbst. Demnach reichte 1254 der Wald am Hochegg auf der Gruber Seite herab bis ins Tal, zu jenem namenlosen Bächlein, das vom Haidfeld oder Sallafeld in den Sattelbach fließt.  Dieser letzte Flurname mit dem Bestimmungswort "Salla" = Weidengestrüpp, vom mittelhochdeutschen "salhe" = Sahlweise, erhärtet die Tatsache und gibt über die Formierung dieses Waldbestandes Aufschluß. Die zwei Mansen der Urkunde sind zweifellos identisch mit jenen zwei Bauernlehen in Grub, die das Urbar 1388 als "Curia" bezeichnet, im Gegensatz zu den anderen Holdenhäusern daselbst, die "Areae" genannt werden und mit den heutigen Häusern Grub Nr. 8 (heute Fam. Bresolly) und Nr. 16 (heute Fam. Bernhard) identisch sind. Ersteres, Nr. 8, liegt an der tiefsten Stelle des hochmittelalterlichen Straßendorfes Grub, das nach 1254 vom Kloster Heiligenkreuz angelegt worden ist.

Vom Wege Gaaden über Sittendorf und Dornbach kommend, sieht man es unten in der Mulde, am Fuße des Hocheggs, in einer Grub (mundartlich Grueb, vom mittelhochdeutsch. "gruebe" = Vertiefung im Gelände). Die örtliche Lage dieses Lehens, vor 1254 vermutlich eines Salhofes der Gaadener, bestätigt somit die Angabe des Urbares 1388. Von diesem Praedium hat in der Folgezeit das anschließende Straßendorf und später die heutige Gemeinde ihren Namen erhalten. Damit steht fest, daß der Ortsname Grub von den Ministerialen von Sittendorf-Wildegg oder von Gaaden geprägt worden ist, nicht aber von den Mönchen von Heiligenkreuz. Denn dieses Kloster liegt tiefer als Grub, es geht dorthin sachte bergan.

Der zweite 1254 genannte Mansus, Nr. 16, liegt vom ersteren etwa zehn Minuten weit entfernt und heißt 1388 "In dem Satelbach", 1460 "An dem Puchel ze Satelbach", 1431, 1476 "Auff dem Puchel", 1521 "An dem Puechl". Diese Benennung stimmt mit der örtlichen Lage desselben, oberhalb des Sattelbaches am Fuße des Hetzenberges überein. - Es umfaßte also das 1254 von Heiligenkreuz am linken Ufer des Sattelbaches erworbene Gebiet das Hochegg = Halterriegel, das Haidfeld mit dem Mansus Nr. 8 und den Mansus Nr. 16 mit dem angrenzenden Feld, später Fischerfeld genannt. 

Das Fischerfeld hat seinen Namen von einem 1388 genannten Grundholden "Jacobus Piscator" (Jakob Fischer), der von einer Hofstätte jährlich 53 Pfennig zu Michaeli zinste. Er war vermutlich Fischer des Klosters Heiligenkreuz im Dorfe Grub.

  Doch blieb dieser Besitz nicht unangefochten. Niklaß, der Esel von Bockfließ, erhob zu Beginn des 14. Jahrhunderts Ansprüche "vm ein holtz, daz geheizzen ist, an dem Hohe Ekke", also auf den Wald am Hochegg, mußte aber am 12.II.1301 vor dem Landrichter Österreichs, Ulrich von Wolkersdorf, für sich und seine Brüder zugunsten der Abtei Heiligenkreuz verzichten. Demnach war auch damals noch der heutige Halterriegel bewaldet, vermutlich der erste Gemeindewald des Dorfes Grub. Erst nach diesem Zeitpunkte kann er in die jetzige Hutweide umgewandelt worden sein. Ein gleicher Fall der Umänderung des Gemeindewaldes und zwar durch Brandrodung in Kulturland findet sich im nahen Sittendorf, wo der 1136 erweisbar zum Dorfe gehörige Wald vor 1431 in Wiesengrund umgestaltet worden ist.

Die zweite Grunderwerbung des Klosters Heiligenkreuz im Ortsbereiche Grub, linksseitig des Sattelbaches, erfolgte am 12.V.1270. An diesem Tage verkaufte Rapoto von Wildegg, necessitatis indigentia, wie die Urkunde ausdrücklich vermerkt, den Wald Mitterhard an das Kloster. Er hatte ihn vorher von Rapoto von Ober-St. Veit bei Wien gegen anderen Besitz eingetauscht. Heiligenkreuz zahlte dafür ein Talent Silber und ein Maß Gerste. 30 Jahre später, am 31.V.1300, gab Rapoto der Jüngere, der Sohn des Verkäufers, der 1270 außer Landes gewesen war, seine Einwilligung hiezu. Der Mitterhard ist identisch mit jenem heutigen Heiligenkreuzer Forstanteil auf dem Hetzenberg, der sich innerhalb der Gemeindegrenzen Grub befindet. Das entscheidet die lokale Angabe der ersten Urkunde vom 12.V.1270 "silva, que vulgo Mitterhard dicitur, metis silve sue prope Grub contigua".

Die "Silva sua" ist der Wildegger Wald auf dem Hetzenberg, in der Grub angrenzenden Ortsgemeinde Dornbach, der erst am 1.II.1868 durch den von Heiligenkreuz getätigten Ankauf der Feste und Herrschaft Wildegg an letzteres kam. St. Veiter oder Wildegger Waldbesitz am rechten Ufer des Sattelbaches innerhalb der Ortsgemeinde Grub ist ausgeschlossen, da das dortige Klosterland lückenlos 1177 und 1188 aus babenbergischem Allod an Heiligenkreuz gekommen war. Der Mitterhard oder Hetzenberg findet sich im 16. Jahrhundert als Gemeinholz des Dorfes Grub, so 1563 und 1572. Er muß dieser bereits vor 1431 zur Nutznießung überlassen worden sein, da sein Name in diesem Jahre unter den aufgezählten Klosterhölzern des Hinteren Forstamtes fehlt. Wann und auf welche Weise er vom Kloster wieder eingefordert worden ist, ließ sich nicht ermitteln. Doch ist er 1763/64 wieder im Besitz des Stiftes.

Die Ankäufe 1254 und 1274 durch Heiligenkreuz haben die Grenzen der heutigen Ortsgemeinde Grub am linken Ufer des Sattelbaches festgelegt. Das Gebiet ist also teils von den Ministerialen von Gaaden, teils über die Altenburg-Wildegger aus den Händen der Ober-St. Veiter an die Cisterce gekommen. Die engnachbarliche Lage von Gaadener und Ober-St. Veiter Streubesitz in diesem Raum läßt verwandtschaftliche Beziehungen beider Geschlechter annehmen. Da aber Grub durch den Stammbesitz der Wildegger in Dornbach, Lindenhof, Frotzenberg und Sittendorf gegenüber dem entfernteren Gaaden abgeriegelt ist, dürfte es ursprünglich ganz im Besitze der Ministerialen von Sittendorf-Wildegg gewesen sein. Der Umstand, daß Wildegg noch 1368 ein Drittel Zehent in Grub bezieht und dort Gültenbesitz innehat, erhärtet diese Annahme. So gehörten das Haus Grub Nr. 14 (heute Fam. Grimm), der zu Grub gezählte abgekommene "Kerschenhof" oberhalb des Fischerfeldes, wie eine öde Hofstätte auf der Kuppe des Hetzenberges, 1563 "Hecher" genannt, zur Grundherrschaft Wildegg.

Und nun zum rechtsseitig des Sattelbaches gelegenen Gebietes der Ortsgemeinde Grub. Dieses kam nicht durch Kauf, sondern durch umfangreiche Waldschenkungen des landesherrlichen Geschlechtes der Babenberger an Heiligenkreuz. Der überwiesene Wald blieb aber nicht in seiner ursprünglichen Ausdehnung erhalten, er wurde zwischen 1133 und 1203 von den Mönchen und Konversen des Klosters auf weite Strecken hin, vor allem in der Tallandschaft des Sattelbaches, urbar gemacht. Die Kultivierung erfolgte in der herkömmlichen Art durch Schlag- oder Brandrodung. Diese Tatsache ist sowohl durch den Kontext der einschlägigen Schenkungsurkunden wie durch die im Gemeindegebiet Grub erweisbaren Rodungsnamen gesichert.

Es ist nun zunächst festzustellen, welche Heiligenkreuzer Babenbergerurkunden in den Raum Grub fallen, ob und welche Rodungen in dem ihnen entsprechenden Umkreis begegnen.

Die erste Urkunde, die hier in Betracht kommt, ist der Stiftbrief Heiligenkreuz 1136. Sein Gemärke führt durch das Gebiet der heutigen Ortsgemeinde Grub. Es ist jene Strecke, die im Sattel Privathon - Hausruck-Kirchleiten, an der heutigen Grenze der Gemeinden Grub - Alland beginnt und im Wege zwischen Alland - Grub zum Sattelbach herabgeht, so zwar, daß das letzte Glied derselben jener Hohlweg bildet, der heute vom Hause Grub Nr. 4 (heute Fam. Butler) zur Kirchleiten emporsteigt.

Das Gebiet östlich dieser Linie, nämlich die Ostabdachung der Kirchleiten und der angrenzende Mühlgraben, stammt somit aus dem Fundationsgebiet Heiligenkreuz 1133 und die hier einschlägige Urkunde ist der Stiftbrief des Klosters 1136. Dieses Gebiet wird abgegrenzt im Norden gegen die Ortsgemeinde Heiligenkreuz durch den Sattelbach, im Osten gegen dieselbe durch den Scheibenbügl, im Süden gegen die Ortsgemeinde Alland durch das Gemärke des Stiftsbriefes, im Westen durch die festgelegte Linie.

An die Gemeinde Grub kam dieser Teil des Fundationsgebietes Heiligenkreuz durch die Eingliederung der Mühle im Mühlgraben1). Diese heute abgekommene Mühle, bis 1576 in Gang2), war ursprünglich Hofmühle der Heiligenkreuzer Grangie Neuhof im Raum Sattelbach - Scheibenbügel, 1293/94 erstmals genannt.

Nach Auflassung des klösterlichen Eigenbetriebes daselbst wurde die Mühle bäuerliches Zinslehen, dem Klosteramtmann in Grub unterstellt; sie kam mit den Hausgründen, d.i. dem Mühlgraben, zur Dorfgemeinde Grub. Damit vollzog sich die Abspaltung eines Teiles des Fundationsgebietes von demselben. Der Mühlgraben ist Rodungsland, er heißt noch 1431 und 1453 "Kammerreyt", 1521 "Kammergereuth". Daß Heiligenkreuz hier gereutet, ergibt sich indirekt aus dem Zehentprivileg des Diözesanbischofs Reginmar von Passau 1136 für das Kloster. Darin ist vermerkt, daß die Mönche innerhalb des Fundationsgebietes Neugereute angelegt haben und noch werden anlegen müssen.

Da durch das Privileg ein Rechtszustand, nämlich die Zehentfreiheit, festgelegt werden soll, ist diese Stelle wörtlich zu nehmen. Rodungsarbeit aber war innerhalb des Gründungsgebietes nur im Westen, gegen das spätere Grub hin, nicht aber im Osten notwendig. Dort begegneten schon vor der Gründung des Klosters Siedlungen, im Nordosten desselben Volhenuelde-Füllenberg, im Südosten Brungesuelde-Preinsfeld, im Zentrum der Fundation jener Ort, der bisher Sattelbach geheißen hat, die heutige Waldparzelle "die Wieden", im Zwiesel Blochgraben-Sattelbach auf dem  Kohlmaiß, und das in der Grenzbeschreibung des Stiftbriefes genannte und dann abgekommene Muchersdorf. Es lag im Westen des neugegründeten Klosters, zwischen Heiligenkreuz und Siegenfeld, bei dem sogenannten Weißen oder Bernardikreuz. Die Gegend ist heute Hochwald, den die ersten Mönche von Heiligenkreuz als natürliche Klausurmauer gegen Gaaden und Siegenfeld vorgeschoben haben. Dort jene Neugereute zu suchen, von denen das Reginmarprivileg berichtet, wäre verfehlt. Diese sind vielmehr im Westen des Klosters zu suchen. Die Mönche dringen, wie im Folgenden dargelegt wird, Sattelbach aufwärts in den Wald vor, die Rodung Kammerreit-Mühlgraben, vor 1136, ist die erste Etappe hiezu.

1) Erstlingsnennung desselben 1388. De pratro iuxta Mülgraben.

 

2)  Erstlingsnennung 1388 Niclas Mülner de molendino. 1431 "Peter Mülner ½ lehen ist ain mül". Während das

    Kämererbuch 1431 die Inhaber der Gruber Lehen im 15. Jh. bringt, fehlt für die Mühle das entsprechende Blatt.

   Doch finden sich die Gruber Müller im Grundbuch Pfaffstetten 1435 als Inhaber der Weingartenried Haychogl. So

   1435 "Peter Mullner von Grueb", 1453 "Symon Mullner von Grueb", ohne Datierung 2. Hälfte 15. Jh. "Christian 

   Mullner zu Grub", "Erhart Mullner von Grueb", "Andre Mullner und Pangratz Mulner von Grub". Am 15.XII.1507

   erhalten Andre Mulner von Grub, seine Söhne Christian und Joring Gewähr eines Lehens in Pfaffstetten, das sie von

   Andre Kroner erkauft haben. Nach 1520 hat die Hausgründe der Mühle Michel Lutzenhauser, Grub Nr. 9. Bei diesem

   Lehen bleiben sie bis 1683. Am 15.XII.1690 erhält sie Philipp Moßer, Richter in Grub Nr. 7. Zu Nr. 7 (heute Fam. 

   Petzwinkler) gehörten diese noch heute, die Gruber Mühle ist also zu Beginn des 16. Jh. verödet. Doch muß sie später

   wieder in Betrieb gewesen sein. 10.III.1576 findet sich im Testament des Urban Gummerer (Grub Nr. 8) ein

   Aktivposten für "Hanns Müllner am Mühlgraben".




Es folgt nun das Gruber Gemeindegebiet, das westlich der Fundationsgrenze liegt und mit dem Gruber Stiftsforst wie dem Siedlungsraum der heutigen Rotten Lerchenfeld, Ameisbügl, Buchelbach und Gföhler flächenmäßig den größten Teil derselben bildet. Dieses wurde durch zwei erweisbare Schenkungen des Babenberger Herzogs Lepold V. der Cisterce übergeben und durch genau fixierte Grenzen gegen den herzoglichen Wald, den heutigen Staatsforst ausgemärkt. Die Gemarkungen bilden heute noch die Grenzen der Ortsgemeinde Grub gegen die Nachbargemeinden Sulz-Wöglerin, Klausen-Leopoldsdorf und Alland, streckenweise auch die Grenzen des Gerichtsbezirkes Mödling gegen den von Baden.

Die erste Schenkung umfaßte den Hausruck, d.i. die heutige Kirchleiten, Saichgraben, Mitterspitz, Stockerin, Ameisbügl, Groß- und Kleinhabelsberg und die Gegend der heutigen Gföhler. Sie erfolgte nach dem 13.I.1177 und wurde erstmals nach der Schenkung und zum zweiten Male am 31.V.1188 beurkundet. Die letzte undatierte Beurkundung ist in Doppelausfertigung vorhanden. Über die Grenzen dieses eingewiesenen Gebietes wurde bereits an anderer Stelle ausführlich gehandelt.

Die zweite Schenkung erfolgte am 31.V.1188 in Mautern auf jenem Landtaiding, an welchem Herzog Lepold V. die große Kreuzreliquie übergab. Sie umschloß das heutige Forstrevier am Roßgipfel und Kronawettkogel, das sich anschließend an das Schenkungsgebiet 1177 keilförmig gegen die aus Klausen-Leopoldsdorf kommende Schwechat vorschiebt. Ihr Gemärke beginnt bei der "Geschriebenen Buche", geht zur Quelle des Weidenbaches, herab zur heutigen Weidenbachklausn, den Weidenbach entlang bis zu jenem Waldweg, der auf den Vorderen Haag in der Ortsgemeinde Klausen-Leopoldsdorf führt.

Die Urkunde 1188 bringt diesen Grenzabschnitt wie folgt: "Abhinc (Wurzwallen) per viam descendentem et ducentem ad fontem rivuli qui vocatur Butenbach et per descensum revuli usque ad semitam venientem de strata et ducentem ad montem qui vulgo dicitur Hagge". Hier biegt der Verlauf der Grenze in einem spitzen Winkel gegen Nordosten ab. In diesem Zwiesel liegt die sogenannte Schederwiesen, 1388 als "pratrum in Pavtenpach" erstmals bezeugt. Dann steigt das Gemärke stark bergan. Die aufsteigende Grenze zwischen dem Kronawettkogel und dem heutigen Staatsforst am Sagberg verläuft in einem tiefen Rinnsal, 1572 Roßgraben genannt, auf den Sattel zwischen Roßgipfel und Sagberg in die Waldabteilung "Brennt Holz". Diese führt hinab zum Hanifbach. Auf dessen linkem Ufer liegt die Waldabteilung "Brennt Maiß". Beide sind identisch mit der Rodung "Rotenbrant" 1188. Vom Hanifbach geht das Gemärke zum "Breiten Anger" und damit zur Schenkungsgrenze von 1177. Damit sind beide Babenberger Schenkungen örtlich festgelegt.

Waren nun diese rechtsseitig des Sattelbaches gelegenen Gebiete der herzoglichen Schenkung 1177 und 1188 der Kultur erschlossen und besiedelt? Die Urkunden verraten nichts. Doch bringen sie in ihren Grenzbeschreibungen die Namen von Rodungen, deren Anlage vor Ausstellung der Diplome anzusetzen ist. Diese Rodungen finden sich unmittelbar am Gemärke des Schenkungsgutes, umschließen es ringförmig. Von Osten nach Westen, Roneh 1188, Rotenbrant 1188, Holarbrante 1177, das heutige Totenkopfangerl am Roßgipfel, das Fossatum Monachorum, die Münichau, die heutige Gföhler, eine breite Au, nach den Heiligenkreuzer Mönchen benannt vor 1177, zweifellos deshalb, weil sie das Tal vor diesem Zeitpunkt der Kultur erschlossen haben.

Es ist kaum anzunehmen, daß das Hinterland dieser Grenzwiesen, ausgesprochener Schlag- und Brandrodungen 1177 und 1188 Hochwald gewesen sei. Vielmehr setzen diese Waldwiesen an der Peripherie, heute mit Ausnahme der Münichau wieder aufgeforstet, einen vorhandenen Kulturkern voraus, von dem aus sie angelegt worden sind. Dazu kommt, daß beide Urkunden 1177 und 1188 ein ausdrückliches Rodungsverbot für Heiligenkreuz enthalten: "nequaquam exstirpetur, ut non exstirpetur", es darf nichts mehr ausgereutet werden. Zugleich wird die Anlage von Schweigen und Waldzeideleien untersagt. Man sieht, der Herzog, Inhaber des Jagdbannes, will im Interesse des Waidwerkes das Vordringen der Rodung und der Waldnutzung durch landwirtschaftliche Betriebe unterbinden. Diese Tatsachen setzen voraus, daß Heiligenkreuz bereits vor 1177 und 1188 in den abgegrenzten Gebieten, ja vielleicht über deren Grenzen hinaus, eine intensive Kulturtätigkeit entfaltet haben muß. Eine Bestätigung dessen bietet die Topographie des heutigen waldfreien Gruber Gemeindegebietes mit seinen Rodungsnamen.

Neben dem schon bekannten Kammerreit-Mühlgraben findet sich an der Nordseite des "Husruche", also auf der Gruber Hochwiesen und Kirchleiten, 1431 "daß Groß Grewt unterm Hausruck". Dieser heute verschollene Name lebt lange fort in der "Reutwiese", die von 1445 bis 1831 zu dem Lehen Grub Nr. 13 gehört. Das große Gereut aber ist die Gruber Kirchleiten, die somit Rodung ist. Neben dieser Schlagrodung findet sich, allerdings erst 1700 grundbücherlich faßbar, zwischen Winkelberg und Ameisbügl, eine Brandrodung "der Prandt" oder das "Brändl", neben dieser, bereits 1388 bezeugt, die Schlagrodung "Amayshauffen", der Siedlungsraum der späteren Rotte Ameisbügl, und am Ameisbügl 1431 "das Rewt in der langen Wiesen". Damit reiht sich eine Rodung neben die andere vom Mühlgraben bis nach Buchelbach. Dazu kommt noch die "Stockherin", oft auch "Große Stockherin" genannt, die landschaftlich malerische Wiese längs dem Grenzweg 1177, dann die "Kleine Stockherin beim Mitterspitz", beide Schlagrodungen. Diese Flurnamen erweisen, daß das rechtsseitig des Sattelbaches gelegene Gruber Gebiet Rodungsland ist.

Da das Dorf Grub am linken Ufer desselben erst vor 1242 begegnet, die Babenbergerurkunden 1177 und 1188 die Exstirpatio verbieten, steht fest, daß das rechtsufrige Gruber Gebiet nicht von der Gruber Holden, sondern vom Kloster Heiligenkreuz, und zwar schon vor 1177 urbar gemacht worden ist. Demnach beinhalten die Privilegien von 1177 und 1188 nicht Erstlingsschenkungen, sondern Abgrenzungen eines ehemaligen Waldlandes, das die Cistercienser vor diesem Zeitpunkte der Kultur gewonnen haben. Das Privilegium 1177 erfordert aus  diesen Prämissen eine bereits früher vollzogene Landschenkung der Babenberger im heutigen Gruber Gebiet an die Cisterce. Zu diesem Schlusse drängen auch die Grenzbeschreibungen beider genannten Urkunden. In keiner schließt der Ring der Gemarkung. Urkunde 1177 beginnt die Grenzbeschreibung am Hausruck, beendet sie in der Münichau, im Waldsattelbach und schließt mit der Angabe: "per ipsius quoque descensum usque in campun". Der Campus, das offene Kulturland, im Gegensatz zum Waldgebiet, wird als bekannt vorausgesetzt. In der Urkunde 1188 fehlt die Nordgrenze überhaupt, vom Campus ist keine Rede, die Grenzen bilden auch hier keinen Kreis, sondern einen weiten Bogen, der in der Münichau beginnt und am Hausruck endet. Das fällt um so mehr auf, als gerade an dieser Grenzzone im Norden Klosterbesitz und Ministerialenbesitz (Wildegger und Gaadener) aneinanderstießen, Unklarheiten des Gemärkes aber Streitigkeiten zur Folge haben mußten. Mit welcher Sorgfalt hatte Herzog Heinrich II. bei der Schenkung Siegenfeld ca. 1166 dieses Gut gegen den Besitz der Ministerialen von Arnstein abgegrenzt. Die scheinbar natürlichste Grenze, die tiefe Talfurche der Schwechat, ist namentlich angeführt, während die übrigen Grenzen als ortskundig übergangen werden. So muß denn auch die Nordgrenze des Gruber Gebietes vor 1177 anläßlich der Erstlingsschenkung festgelegt worden sein. Dagegen ließe sich einwenden, die 1177 genannte und unbestimmt lange Strecke "per ipsius quoque descensum usque in campum" ist eben die Nordgrenze, nämlich der Lauf des Sattelbaches bis zu seinem Eintritt in das Fundationsgebiet von 1133. Dann wären Campus und Fundationsgebiet gleichzusetzen. Dagegen spricht aber die Rodungsklausel der Urkunden 1177 und 1188 und die vierte Babenbergerurkunde, die örtlich in das Gruber Gebiet fällt, von der nun gesprochen werden soll.

Am 28.III.1203, Heiligenkreuz, bestätigt Herzog Leopold VI. die Schenkung seines Vaters, Herzog Leopold V., an das Kloster, bestehend aus einem Wäldchen am Sattelbach gelegen, das jener diesem ad pratrum exstirpandum übergeben hatte. Die bisher nie versuchte Lokalisierung der Silvula erhärtet die Tatsache der Mönchsordnung im Gruber Gebiet, klärt die Frage und schließt sie ab. Das Wäldchen findet sich begreiflicherweise nicht am Sattelbach innerhalb des Fundationsgebietes, weil dieses lückenlos in den Besitz der Neugründung übergegangen ist, auch nicht in Grub, rechtsseitig des Sattelbaches innerhalb der Grenzen 1177 und 1188, weil nach dem Bericht der Privilegien Babenbergische Besitzenklaven ausgeschlossen sind. Es ist nur an einer Stelle örtlich möglich, in Grub linksseitig des Baches, in der heutigen Rotte Buchelbach. Dort greift die Orgsgemeinde Grub, die alte Grundherrschaft Heiligenkreuz auffällig über den Sattelbach, die Grenze 1177 hinüber und umfaßt in der Talsohle weites Wiesenland. Vom Sattelbach, der an dieser Stelle durch den Klein-Habelsberg gegen Nordosten abgedrängt wird, ist es von zwei Seiten wie von den Schenkeln eines Dreiecks umschlossen, entsprechend der Angabe der Urkunde 1203, "iuxta fluvium, qui vocatur Satilbach". Hier ist die Silvula dieser Urkunde, deren deutsche Bezeichnung "Buchel" der durch sie durchfließende kleine Buchelbach überliefert hat, zu suchen. Die hier getätigte Rodung bezeugt der 1643 für diese Wiese gebräuchliche Name "Reithwüßen", der angrenzende "Reitlgraben" und "Reutelsberg".

Hier wurde also zwischen dem 31.V.1188, der letzten datierten Waldschenkung Herzog Leopold V. an Heiligenkreuz, und dem 31.XII.1194, dessen Todestage, gerodet. Dabei muß zugleich das rechtsseitige Ufer des Sattelbaches im heutigen Buchlbach urbar gemacht worden sein, das 1177 noch Wald ist. Denn das Fossatum Monachorum, das Gföhlertal, mündete damals in den Waldsattelbach, der zweifellos deshalb so hieß, weil er noch durch ein Waldgebiet floß. Auffallenderweise hat hier Herzog Leopold V. das in den Urkunden 1177 und 1188 eingeschärfte Rodungsverbot aufgehoben. Der Grund dafür liegt offen. Es handelt sich bloß um eine Silvula, die er ad pratrum exstirpandum schenkt. Damit aber liefert die Urkunde 1203 indirekt den Beweis, daß der Campus der Urkunde 1177 unmittelbar vor dem Wäldchen, also vor dem Sattelbachknie im heutigen Buchelbach zu suchen ist. Hätte nämlich der Campus erst im Fundationsgebiet, im Mühlgraben, begonnen, so müßte vor 1194 die ganze vier Kilometer lange Gruber Tallandschaft bewaldet gewesen sein, das ergäbe eine Silva und die Urkunde müßte von einer Pars silvae, nicht aber von einer Silvula sprechen. So aber liefert ihr Kontext und die Angaben der Urkunden 1177 und 1188 folgendes Bild: 1177 ist das Fossatum Monachorum, die Münichau oder Gföhler bereits gerodet. Sie liegt als ca. 2 km lange Wieseninsel im unberührten Westwald. Von der gleichfalls vor 1177 gerodeten Gruber Talsohle ist es aber noch abgeriegelt durch den Wald in Buchelbach. Die Verbindung beider Rodungen konnte nur durch Fällen der 1203 bestätigten Silvula hergestellt werden, weil hier rechtsseitig des Sattelbaches der Klein-Habelsberg den Zugang vom Campus zum Fossatum Monachorum abschloß. Mit der Rodung in Buchelbach war schlagartig das Tal des Sattelbaches von den Klostermauern in Heiligenkreuz bis hinein in die Gföhler waldfrei, nicht nur das, der Weg von der Cisterce bis dorthin, bis hinab in die heutige Weidenbachklause verlief auf Klostergrund. Darum die Wichtigkeit einer Bestätigung der Schenkung durch den Sohn des Schenkers, den Herzog Leopold VI. Die Urkunde 1203 aber mit dem Bericht über die Rodung der "Silvula", des Buchels, vermitteln präzise den Endtermin der Rodungstätigkeit der Cisterce Heiligenkreuz innerhalb der Ortsgemeinde Grub.

Damit ermöglichen uns die Urkunden von 1177 und vom 13.V.1188, mit den Brandrodungen am Rande ihrer Schenkungsgrenzen, mit dem Rodungsverbote, mit dem Verbote, weiterhin Schweigen und Waldzeideleien aufzustellen, das sichere Ergebnis, daß innerhalb ihres Gebietes bereits vor ihrem Ausstellungstermin Heiligenkreuz kulturell tätig gewesen ist. Dieses Ergebnis bestätigen die im Kulturgelände Grub erweisbaren Rodungsnamen und die Urkunde 1203 mit dem Bericht der Reutung der "Silvula" im heutigen Buchelbach. Letztere Ortsbezeichnung bestätigt, daß der Campus der Urkunde 1177 dort, nämlich am Sattelbachknie neben dem Klein-Habelsberg begann, folglich das Gruber Tal vor diesem Zeitpunkte bereits urbar gemacht worden war. Daß hier die Konversen der Abtei Heiligenkreuz, nicht Grundholden des erst nach 1254 angelegten Klosterdorfes Grub die Rodungen durchführten, ergibt sich aus der Tatsache cisterciensischen Eigenbetriebes während des 12. Jahrhunderts und aus dem Kontext obiger Urkunden.

Es soll nun jene Zelle lokalisiert werden, von der aus das Gruber Tal kultiviert worden ist. 

Wegen der weiten Entfernung des Klosters von den landwirtschaftlichen Arbeitsstätten darf hier an Ort und Stelle ein   G r a n g i e , das ist ein klösterlicher landwirtschaftlicher Eigenbetrieb, von Laienbrüdern betreut, vorausgesetzt werden. Die Grangien der Cisterce Heiligenkreuz während des 12. Jahrhunderts finden sich namentlich in den Privilegien der Päpste für das Kloster, so am 27.II.1140 Innozenz II., 7.IX.1185 Luzius III., 4.IV.1187 Urban III. Für den Wienerwald kommen hiefür in Betracht die Höfe zu Preinsfeld, Füllenberg, Sulz, Siegenfeld und zwei mit dem Namen Sattelbach, deren örtliche Lage ganz in Vergessenheit geraten war. Einer derselben konnte östlich von Heiligenkreuz am Ufer des Sattelbaches bei Sattelbach Nr. 4 lokalisiert werden. Da dieser auch der "Unterhof" hieß, ist dessen gleichnamiges Gegenstück, "der Oberhof", oberhalb des Klosters, also westlich von demselben, in der Gegend Grub, gleichfalls am Sattelbach, zu suchen.

Zwei Möglichkeiten kommen hiefür in Betracht:

Die erste ist der bereits genannte Neuhof am Scheibenbügel neben dem Gruber Mühlgraben, im Gebiet der Ortsgemeinde Heiligenkreuz, hart neben der Gruber Gemeindegrenze, erstmalig genannt 1293/94 im Gültenbuch als Nova Curia. Später begegnet er meist als Bezeichnung eines Grundstückes. So 1431 "Wissen genannt der Neunhof", daneben Grundstücke "Im Stainpuchl gelegen ob Neunhof", "Ein tagwerich nehmen des Newnhof", "Wismad neben des Newnhof", 1472 "Das rewttl gegen Newnhoff", "Wissen genannt der Neunhoff". Alle diese Grundstücke sind im 15. Jahrhundert Überlände der Grundholden von Grub und Preinsfeld, zeigen den Tiefstand wirtschaftlichen Eigenbetriebes des Klosters, damit den Verfall des Neuhofes. 1589 wird Holz gehackt "bey den Neyhoff bey einer wiessen auff der oxenhald". 1640 werden "am Neuhoff gegen Grueb" Brennscheiter gehackt. 1650 wird ein Graben in der Wiese "die Neuhoff genandt" gereinigt. Zum Lehen Grub 13 gehörten von 1431 bis 1831 drei Tagwerk Wiesen im Neuhof. Auch zum Hause "Privithon" Nr. 11, heute Heiligenkreuz Nr. 34, gehörten Gründe am Neuhof. So hat der dort behauste Hans Platzer 1750 Grund "am Neuhoff und beym pach gelegen", 1770 Maria Wimmerin daselbst Wiesen "bey den bach an Neuhoff", 23.VII.1826 kauften Georg und Maria Hirschhofer, Heiligenkreuz, mit dem Hause Nr. 34 zwei Wiesen "am Neuhof beim Bach". Es sind das die Grundparzellen 213 und 210, Katastralgemeinde Heiligenkreuz, neben dem Sattelbach, oberhalb der Gruber Wasserwehr. Dazu gehört heute auch die angrenzende Parzelle 216, die im 19. Jahrhundert vom Hause Grub Nr. 14 an Heiligenkreuz Nr. 34 gekommen ist.3) Diese dürfte vor 1831 mit den Wiesen am Neuhof bei Grub 13 identisch sein, müßte dann nach diesem Zeitpunkte an Grub 14 gekommen sein. Die entsprechenden Kaufverträge ließen sich nicht ermitteln. Daß Parzelle 216, das heutige "Winter Böhndl", die Stelle des mittelalterlichen Neuhofes ist, ergibt sich aus Bodenerhebungen im Wiesengrund, aus der Nachbarschaft der abgekommenen Klostermühle im Gruber Mühlgraben, daraus, daß die den Parzellen 216, 213, 210 gegenüberliegenden stiftlichen Gründe heute noch "Hofwiesen" heißen. Hof, Hofmühle, Hofwiesen bilden eine wirtschaftliche Einheit. Damit ist die frühere Existenz eines in der Gegenwart gänzlich vergessenen Klosterhofes westlich von Heiligenkreuz vor 1293/94 erwiesen und seine örtliche Lage festgestellt.

Gegen die Annahme, der Neuhof sei die westliche Grangie Sattelbach des 12. Jahrhunderts zeugt aber sein Name "Nova Curia", wie auch die späte Erstlingsnennung am Ende des 13. Jahrhunderts. Außerdem liegt er an der Grenze des Gruber Rodungsgebietes in der Mitte zwischen Heiligenkreuz und Grub, und nicht im Rodungsgebiet selbst.

Die zweite Möglichkeit zur Lokalisierung des gesuchten Hofes Sattelbach ist folgende. Im Urbar 1388 in den Grundbüchern 1431, nämlich Altvater, Grundbuch Waldmark, Kämmererbuch, Pan-Punkten-Grundbuch, findet sich in Grub eine Häusergruppe, die örtlich gesondert vom mittelalterlichen Straßendorf Grub liegt und den auffallenden Namen "Im Sattelbach" führt. Es sind das fünf Lehen: Grub Nr. 16 am linken Ufer des Sattelbaches, schon bekannt als "Mansus" der Urkunde 1254. Bei diesem Lehen ist zwar obige Ortsbezeichnung erstmals, nämlich 1388, erweisbar, als Hauptträger derselben aber, also als Ort "Sattelbach", begegnen durch das 15.-16. Jahrhundert vier ursprüngliche Viertellehen am rechten Ufer des Sattelbaches, hart an dessen Ufer. Sie liegen also nicht auf ehemaligem Gebiet der Gaadener, sondern auf Klosterland, und zwar als einzige Siedlung im mittelalterlichen Grub auf denselben. Es sind die heutigen Häuser Grub Nr. 17, Nr. 18 und zwei Viertellehen neben diesen, die aber 1477-1488 in den Ungarkämpfen abgekommen sind. Sie werden im folgenden mit A und B bezeichnet.

3) Mitteilung F. Rattenschlager, Heiligenkreuz Nr. 34. Die Parzelle 216 heißt nach dem Familiennamen

   "Winter" Grub 14  heute "Winter Böhndl". Damit wurde der alte Name "Neuhof" verdrängt.

 

Den Erweis des örtlichen Sondernamens "Sattelbach" erbringt die Liste derselben, die zu diesem Zwecke hier gebracht wird:

              Nr. 17                                                                  Nr. 18

1831   Johann Brandl                                           1831   Jakob Krumböck

1767   Philipp Prändl                                            1774   Andreas Donhofer

1740   10.VII.1758 Johann Hölbl                          1736   12.IV.-1758 Joseph Donhoffer

1738   27.IX. Johann Pezwinkhler                        1702   20.V. Balthasar Donhoffer

1702   2.VII. Johann Springer                              1684   Berhard Rainer

1696 - 15.IV.1700 Thoma Kürchmayr                  1623 - 1661 Thoma Schein

1666 - 1684 Mertho Kürchmayer                         1617   19.IV. Berthlme Schein

1647   13.XI.-1661 Veit Kürchmayer                    1590   7.IV. Valtin preiß

1617   19.IV. Sebastian Khürmayer                      1563   28.II. Peter Sperckh

1563   28.II.- 7.IV.1590 Plaß Pichler                    1557   7.III. Joachmi Leyttner

1563   28.II. Gewähr: "aines viertellehen               1534   12.XII Volman Reychel

          gelegen im Satelbach"                                1527   21.VII. Michel Wiemer, Gewähr:

1534   13.XII. Matl Tegl. Gewähr: "eines                       "ains viertllehen in Satlpach"

          vierttl lehen gelegen im Satelpag"               1521   29.IV. Barbara Schawnburgerin,         

1521   28.IV. Wolfgang Gaisser. Gewähr:                      Gewähr: "ains virtl lehen in Sattlpach"

          "eines viertellehen gelegen in                      Vor 1521 Wolfgang Schaumburger

          Satlpach"                                                  1494   4.VI. Veit Prantner, Gewähr: "ains

1496   26.VI. Mert Gaisser                                            virtal lehen gelegen im Sattlbach

1471   Liendl Gaisser                                                    zu Grueb"

1431   Liendl Gayssler "In Satelpach",                   Vor 1494 Mathes Stikler

          "Tzw Sattelpach", "de quartali                    Nach 1431 Jorig Tegl

          unius mansus". Dienst 60 Pfennige,            1431   Hans Tegl

          3 Käse.                                                    1388   Item Fridericus filius eius (relicta Petrin)

1388   Relicta Petrin, de quartali Dienst.                         de quartali 60 Pf. 3 Schilling Eier et

          60 Pf. 3 Käse                                                     ipse cum matre tres medias vecturas.

Demnach bildeten Nr. 17  und Nr. 18  vor 1388 ein halbes Lehen.

Es folgen A und B. Beide sind 1388 ein Halblehen, deren Inhaber Öttel Pernolt ist. Ab 1431 ist es geteilt.

                        A                                                                           B

1431   Wolfgang Pernolt, de quartali unius             1431   Thamant zu Satelpach, de quartali unius

          mansi, 60 pf.                                                       Mansi 60 pf.

1470   Wolfgang Pernolt zw Sattelbach                 1453   Michel Thomas sun von Sadelpach zte

1478   Jorig Fux zu Grueb Im Sattelpach                        Grueb

1521   Obige Ohne Diensteintragung.                   1571   25.XI. Paul im Katt zu Satelpach

          Das Lehen ist öde.                                    1521   Paul in Chat. Dann vermerkt: "Vacat.

                                                                                   Habet Wolfgang Schaumburger" 

                                                                                   (Nachbar Nr. 18) "zu vberlendt".

                                                                                   2. Hand: "Habet Colman Reichel" (Nr. 18)

1549   Nicht mehr verzeichnet.                             1549   Nicht mehr verzeichnet.

Für Grub Nr. 16 kommen hier folgende Eintragungen in Betracht: 1388 - Cholman in dem Satelbach, 1460 "Larentz des Petern seling sun am Puchel - ains lehen czu Grueb genant an dem Puchel zu Satelbach".

Diese Liste ermöglicht nun folgendes Resultat. Die Lehen Grub Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, die abgekommenen A und B führen die Ortsbezeichnung Im Sattelbach, Zu Sattelbach, In Sattelbach zu Grub erweisbar für die Jahre 1388, 1431, 1453, 1460, 1470, 1471, 1478, 1494, 1521, 1527, 1534, 1590. Dabei kann festgestellt werden, daß diese örtliche Bezeichnung an den Lehen Nr. 17, Nr. 18, A und B haftet, die auf Heiligenkreuzer Klosterland liegen, während für Nr. 16 dieser Name nur zweimal erweisbar ist. Letzteres führt sonst durchwegs den Hausnamen "Am Puchel".

Es muß darauf hingewiesen werden, daß bereits das Gültenbuch 1293/94 diese Zweiteilung innerhalb des Ortes Grub überliefert, indem es ein "Superior Grueb" und ein "Inferior Grueb" unterscheidet. Das erste ist mit der Siedlung "Sattelbach" identisch, da es, von Heiligenkreuz aus gesehen, oberhalb des Gaadnerischen Grub liegt. Somit bilden die Lehen Nr. 17, Nr. 18, A und B, die eigentlichen Träger des Namens Sattelbach, einen Ortsteil für sich, der auf Grund seines Namens eine andere Entstehungsgeschichte voraussetzt als das Dorf namens Grub linksseitig des Sattelbaches. Er liegt, wie bereits betont, als einzige Siedlung des mittelalterlichen Grub auf Heiligenkreuzer Gebiet, das bereits im 12. Jahrhundert, spätestens 1177, dem Kloster gehört. Seine vier Viertellehen 1431 sind vor 1388 und 1293/94 Halblehen, die ursprünglich ein Ganzlehen, einen Hof gebildet haben müssen. "Sattelbach in Grub" liegt außerdem im Brennpunkt des Rodungsgebietes der Urkunden 1177, 1188, 1203 in echt cistercienserischer Lage, in sumpfiger Talniederung. Ein Ort Sattelbach hier erweisbar 1388-1590, findet sich aber, und das ist der entscheidende Beweis, während des Mittelalters am Ufer des gleichnamigen Baches, außer hier in Grub nur noch zweimal. Erstens das Stiftgut Sattelbach-Wieden 1133, bald nach diesem Zeitpunkt abgekommen und verdrängt von der neuen Klosteranlage Heiligenkreuz, es scheidet deshalb für unseren Fall aus; zweitens die schon bekannte Grangie Sattelbach-Unterhof bei Sattelbach Nr. 11. Der Neuhof - Nova Curia liegt zwar auch am Sattelbach, scheidet aber wegen seines Ortsnamens und seiner späteren Erstlingsnennung 1293/94 für die Lokalisierung der zweiten Grangie Sattelbach der päpstlichen Schutzbriefe 1140, 1185, 1187 aus. Für diese kommt nur mehr das "Sattelbach in Grub" in Betracht, der gesuchte Oberhof, das Gegenstück des Unterhofes. Er ist dem schon genannten "Superior Grueb" von 1293/94 gleichzusetzen. Die zweite Grangie namens Sattelbach der Cisterce Heiligenkreuz befand sich demnach im heutigen Orte Grub, an Stelle der jetzigen Häuser Nr. 17 und Nr. 18. Da ein babenbergisches "Sattelbach" vor Gründung der Cisterce an dieser Stelle nicht erweisbar ist, muß sie von wilder Wurzel auf vom Kloster gegründet worden sein. Nach den vorausgegangenen Feststellungen war sie Rodungsgrangie. Sie ist der älteste Siedlungskern des Dorfes Grub.

Nach den vorausgegangenen Feststellungen ist somit die Erstlingsnennung der Grangie Sattelbach-Grub der Aufstellungstermin der Schutzbulle des Papstes Innozens II. für Heiligenkreuz, 27.II.1140., da in dieser beide Höfe mit Namen Sattelbach zuerst begegnen. Die Gründung derselben muß demnach vor diesem Zeitpunkte getätigt worden sein. Da der Hof Sattelbach-Grub außerhalb der im Stiftbrief für Heiligenkreuz 1136 festgelegten Grenzen lag, muß in der Zwischenzeit eine Landschenkung am Sattelbach im Gebiete des heutigen Grub an Heiligenkreuz erfolgt sein. Da dieses Gebiet babenbergisches Allod war, kommt als Schenker Markgraf Lepold IV., der Sohn des Stifters, in Betracht. Eine diesbezügliche Schenkungsurkunde oder Traditionsnotiz ist nicht vorhanden. Von dieser Zelle Sattelbach aus wurden demnach in der Folgezeit die Rodungen im rechtsuferigen Gruber Gebiet angelegt, von denen bereits eingehend die Rede war. Der Beginn dieser Arbeit ist also auch vor dem 27.II.1140 anzusetzen. Demnach sind die Diplome Herzog Leopolds V. 1177 und 31.V.1188 formell zwar Schenkungsurkunden, inhaltlich aber Bestätigungsurkunden eines Walddistriktes, den sein Oheim, der Markgrad Leopold IV., der Cisterce zur Rodung überlassen hatte, der innerhalb einer Generation von den Konversen der Cisterce Heiligenkreuz der Kultur erschlossen worden war, jetzt aber gegen den herzoglichen Eigenwald in zwei Etappen endgültig abgegrenzt wird. Die Rodungswiesen der Urkunde 31.V.1188 außerhalb der Grenzen 1177 erhärten die Annahme, daß die Anlage der Waldwiesen tief in den herzoglichen Bannwald vorgerückt worden ist, daß nicht alle derselben dem Kloster ins Eigentum überwiesen worden sind. Mit ihrem ausdrücklichen Rodungsverbot bezeugen beide Urkunden das Ende der Reutungen auf dem Gruber Gebiete rechtseitig des Sattelbaches, während die Urkunde vom 28.III.1203 das Ende derselben auf dem kleinen linksuferigen Gebiet und damit den endgültigen Abschluß derselben feststellt.

Damit war die kulturelle Aufgabe der Grangie Sattelbach erfüllt. Da sie am 31.I.1210 im Privileg Innozens III. für Heiligenkreuz fehlt, dürfte sie um diese Zeit aufgelöst worden sein. Sie wurde aber an einer anderen Stelle mit verkleinerter Wirtschaftsbasis wiedererrichtet. Der schon bekannte Neuhof ist die Fortsetzung von Sattelbach-Grub, sein Name setzt einen schon früher bestandenen Hof voraus. Über die geschichtlichen Hintergründe dieser Transferierung sind wir nicht unterrichtet. Den Anstoß hiezu dürfte die gleichzeitige kulturelle Erschließung des links des Sattelbaches gelegenen Gebietes durch die Dienstleute von Gaaden gegeben haben, die Errichtung der Höfe in Grub Nr. 8 und am Puchel Nr. 16, der zwei Mansen der Urkunde 1254. Letztere lag dem Klosterhofe in Sattelbach unmittelbar gegenüber. Vielleicht ist es von hier aus zu Belästigungen oder Überfällen auf das Klosterland gekommen, wie es die Schadenersatzgelder der Verkaufsurkunde Grub 1254 durchblicken lassen. Der Erwerb des Gutes durch Abt. Pilgrim (1242-1249) beseitigte zweifellos einen lästigen Besitznachbar und ermöglichte die schnelle Einbeziehung der in Zinslehen umgewandelten Grangie Sattelbach in das neu angelegte Dorf Grub, das als solches 1293/94 erstmals erweisbar ist.

Damit beginnt die Geschichte des mittelalterlichen   B a u e r n d o r f e s   G r u b. Die Grangie Sattelbach und die zwei Gaadener Höfe wurden unter Abt Heinrich II (1249-1259) oder dessen Amtsnachfolgern durch neun Bauernlehen zu einer Dorfsiedlung ausgebaut, die, weil hauptsächlich auf ehemaligem Gaadener Grund gelegen, nicht Sattelbach, sondern Grub genannt wurde. Entsprechend den früheren Besitzverhältnissen kennt das Gültenbuch 1293/94 ein Superior Grueb = Obern Grueb, und Inferior Grueb = Unter Grueb. Ersteres zählt 2 Halblehen und 3 Hofstätten, letzteres 12 Hofstätten, wobei die an erster Stelle genannten areae mit 80 pf. Dienst den beiden Curiae mit 83 pf. Dienst von 1388, also den Mansen 1254, Grub Nr. 8 (heute Fam. Bresolly) und 16 (heute Fam. Bernhard) entsprechen. Außer diesen 12 Hofstätten in Inferior Grueb finden sich im Gültenbuche 3 Hofstätten, die einmal zum Neuhof gehört hatten. Unter den Überlendgründen begegnet als einziger namentlich gebrachter ein Acker "in Anglo", d.i. Winkelacker im Saichgraben zwischen Kirchleiten und Winkelberg (Klostergebiet vor 1177). Damit beginnt die Besitznahme des Klosterlandes durch das auf ehemaligem Gaadener Grund errichtete Dorf Grub.

Das zweitälteste Klosterurbar 1388 bringt neben 4 Öden 23 Hausgesessene, darunter die zur Grangie gehörige Mühle im Mühlgraben. Erstmals finden sich hier die Namen der Gruber Holden. Sie werden hier in der Reihenfolge des Urbars wiedergegeben. Die vorangestellten arabischen Ziffern bezeichnen die Nummern der heutigen Häuser, jener Bauernlehen, welche die Ungarkriege 1477-1488 überstanden und somit die Reste des mittelalterlichen Grub darstellen.

 

 

Dietel Ziegelchnech

Hofstatt

Zins

10 Pf.

 

Ulrich Hedel

"

"

10 Pf.

 

Elspeth in der Leytten

"

"

20 Pf.

 

Niclas Mülner

Mühle

"

1 Pfund 10 Pf.

 

Walter Sutor

Hofstatt

"

12 Pf.

 

"

öde Hofstatt

"

18 Pf.

 

Ulrich Chlötzel

Hofstatt

"

24 Pf.

9

Elbel Paur

"

"

84 Pf. U. Robot.

10

Jakob Piscator

"

"

53 Pf.

13

Heinrich Tegel

"

"

66 Pf. 3 Schilling Eier, 3 Käse, Robot.

 

"

öde Hofstatt des Piscator

"

12 Pf.

 

Öttel Pernolt

halbes Lehen

"

½ Pfund Pf. 3 Schilling, Eier, 3 Käse, Robot.

17

Witwe Petrin

Viertellehen

"

60 Pf. 3 Käse

18

Friedrich Petrin

"

"

60 Pf. 3 Schillling, Eier, Robot.

 

"

öde Hofstatt

"

12 Pf.

16

} Cholmann in dem Sattelbach

Halben Hof

"

75 Pf. 60 Eier, 3 Käse

 

} Ulrich

"

"

75 Pf. Robot.

15

Christian Wagner

Hofstatt

"

40 Pf.

 

"

öde Hofstatt

"

18 Pf.

 

Hermann Wagner

Hofstatt

"

12 Pf.

 

Hainrich Diyner

"

"

20 Pf.

 

Lyenhardus Sohn des Philippus

"

"

26 Pf.

11

Jans an der Gazzen

"

"

37 ½ Pf.

 

Kathrey Cherstlerin

"

"

10 Pf. Robot.

 

Chunradus Grätz

"

"

24 Pf.

8

Hainrich Pernolt

Hof

"

83 Pf. Robot


Vielleicht ist auch die Besitzstörung durch die Gebrüder Rapoto, Wichard und Heinricht von        Ober St. Veit (c 1203-1207) nach Grub zu lokalisieren, da der Hetzenberg in ihrem Besitz war.

Die Robot bestand aus 3 halben Fuhren im Jahr, nämlich für 8 Eimer Wein, 8 Metzen Weizen und ein Plaustrum Heu.

Auffallend groß ist im Urbar 1388 die Zahl der Überländgründe, nämlich 30, 7 Äcker und 23 Wiesen. Mit Ausnahme eines Ackers "in dem Salichfeld" = Haidfeld, finden sie sich auf ehemaligem Klostergebiet und erweisen damit die aufsteigende Kurve der Besitznahme desselben durch das Dorf. Auf dem Fundationsgebiet 1133: Minor Polan, Pratrum iuxta Mülgraben, Pratrum curie Newhoff. Im 1177 abgegrenzten Gebiet: Neuzzgrewt, Pratrum Amayshauffen, Pratrum in dem Säher, Rewtwis, In Anglo, Pratrum Chätzmös, Pratrum in dem Mittergraben. Im 1188 abgegrenzten Gebiet: Pratrum in Pawtenbach. Im 1203 abgegrenzten Gebiet: Pratrum in dem Heygraben.

Doch noch einmal zu den Hausgesessenen des Dorfes Grub 1388 zurück! Die Flurbezeichnung "Minor Polan" am Südabhang des Hocheggs gestattet, hier jenen zweiten Ort names "Polan" zu suchen, der neben dem gleichnamigen "Polan" = Pöllerhof, OG. Alland im ältesten undatierten Zehentregister 1368 der Mutterpfarre Alland begegnet. Da "Polan" slawisch ist, muß der Flurname in die vorkarolingische Zeit des Wienerwaldes zurückreichen. In nächster Nähe findet si