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HEIMATBUCH GRUB
Quellenverzeichnis:
- Siedlungsgeschichte der Dorfgemeinde Grub -
Stiftsarchiv - P. Hermann Watzl, Archivar Stift Heiligenkreuz
- Ortschronik Grub, Schuldirektor Theodor Renner
- Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Grub -
Fotomaterial: Fam. Snediz, Fam. Petzwinkler, Fam. Kastl und Erwin Wagenhofer, Grub "Zum Geleit" Gar
oft erzählt der Großvater an stillen Winterabenden die Geschichte wie das
Haus, das der Familie gehört, zu seiner Zeit aussah und wie er es von seinem
Vater übernahm. Bei einem Pfeifchen schweifen seine Gedanken auch weiter zurück
und er berichtet Begebenheiten, die er in seiner Kindheit durch seine Großmutter
oder durch seinen Großvater erfuhr. Da
mag es wohl geschehen, daß die Deckel und Töpfe aufhören zu klappern und
die Hausfrau, die sie gerade bei der Wasserbank wusch, zu lauschen beginnt, daß
die Kinder gespannt an den Lippen des Großvaters hängen und daß der Vater
aufsieht von seinem Wirtschaftsbuch, in das er die Eintragungen macht, denn
wer möchte nicht zurücklauschen in die Vergangenheit, in ihr Leben und
Treiben, in ihr Werden und in ihr Vergehen? Aber
der Mensch ist zu sehr der Gegenwart, in der er lebt, verhaftet und bereit, zu
vergleichen zwischen dem Einst und dem Jetzt und so liest der Hausherr auch
aus seinem Wirtschaftsbuch recht interessante Eintragungen vor, über den
Umbau des Hauses, über Blitzschlag oder über den Ankauf des Traktors in jüngster
Zeit. Der Großvater lächelt. Alles, seine Erzählungen und auch die Notizen
im Wirtschaftsbuch sind vorbei und auch der Ankauf des Traktors, obwohl das
erst kurze Zeit her ist, gehört bereits der Vergangenheit an. Bald
kommt Neues zum Alten und immer wieder wird das Neue alt, denn unermeßlich
sind die Tage der Zukunft und unergründlich - in der Chronik des Hauses, wie
in der Chronik des Ortes und der Gemeinde Grub, die diese Schrift beinhaltet.
Sie versucht es, die Vergangenheit zu erfassen, sie versucht auch - gleich dem
Wirtschaftsbuch des Hausherrn - das Geschehen der jüngsten Vergangenheit Jahr
für Jahr zu verzeichnen und sie läßt noch viele Blätter frei, für die
Zukunft, wenn einmal dem ersten Chronisten die Feder entfällt. Zur älteren Besitzgeschichte und Siedlungsgeschichte der Dorfgemeinde Grub Das
Gruber Gemeindegebiet wird durch den Sattelbach, der es in süd-östlicher
Richtung durchfließt, in zwei flächenmäßig ungleiche Teile geschieden. Der
größere derselben rechtsseitig dieses Baches erreicht im bewaldeten Großhabelsberg
und im Roßgipfel, der linksseitig kleinere im Hetzenberg und Hochegg seine
Kulminationspunkte. Beide Teile, ausgenommen davon die kleine, linksseitig des
Baches gelegene Talsohle in der Rotte Buchelbach, stellen auch besitz- und
siedlungsgeschichtlich zwei verschiedene Räume dar. Ursprünglich gehörten
sie zwar ein und derselben Besitzmasse an, jenem bekannten Großgrundbesitz
der Babenberger zwischen Triesting und Dürrliesing, den König Heinrich II.
am 2.XI.1002 diesem Geschlecht übergeben hatte. In der Mitte des 13.
Jahrhunderts aber stoßen am Sattelbach Heiligenkreuzer Klosterland und
Besitzanteile verschiedener landsässiger Ministerialgeschlechter aneinander. Zunächst
zur Besitzgeschichte des linksseitig des Sattelbaches gelagerten Gebietes. Darüber
unterrichtet eine Heiligenkreuzer Urkunde 1254. Demnach hatte in der
Regierungszeit des Abtes Pilgrim I. von Heiligenkreuz, also zwischen
1242-1249, Ulrich von Gaaden, genannt der Esel, das Gut Grub um einen
Kaufpreis von 45 Talenten, wovon 30 Talente dem Kloster schuldige
Schadenersatzgelder waren, an Heiligenkreuz verkauft. Nunmehr 1254 gaben auch
seine bisher zögernden Brüder, nämlich Ulrich, Hadmar und Konrad
gleichfalls ritterliche Dienstleute aus Gaaden, ihre Zustimmung zum Verkaufe.
Es existierte eine zweite, undatierte, aber ebenso zu 1254 zu setzende
Urkunde, die über den Verkauf berichtet. Die Wienerwaldgemeinde Grub feierte
somit 1954 ihr 700-jähriges Bestehen. Die
Gaadener Brüder Ulrich und Konrad teilten ihren Familienbesitz. Während
Konrad jenen um Bockfließ zugesprochen erhielt, anerkannte er zugleich den
von seinem Bruder vollzogenen Verkauf von Grub. Der Umfang des letzteren ist
in dieser zweiten Urkunde genau mitgeteilt. Er besteht im Wald am Hochegg, dem
heutigen Gruber Halterriegel, das heißt, der Westabdachung dieser Kuppe, denn
der Ostabfall derselben gehörte seit der Gründungszeit 1133-1136 dem Kloster
Heiligenkreuz. Zum Gut Grub gehörten neben diesem Wald außerdem noch zwei
Bauernlehen daselbst. Demnach reichte 1254 der Wald am Hochegg auf der Gruber
Seite herab bis ins Tal, zu jenem namenlosen Bächlein, das vom Haidfeld oder
Sallafeld in den Sattelbach fließt. Dieser
letzte Flurname mit dem Bestimmungswort "Salla" = Weidengestrüpp,
vom mittelhochdeutschen "salhe" = Sahlweise, erhärtet die Tatsache
und gibt über die Formierung dieses Waldbestandes Aufschluß. Die zwei Mansen
der Urkunde sind zweifellos identisch mit jenen zwei Bauernlehen in Grub, die
das Urbar 1388 als "Curia" bezeichnet, im Gegensatz zu den anderen
Holdenhäusern daselbst, die "Areae" genannt werden und mit den
heutigen Häusern Grub Nr. 8 (heute Fam.
Bresolly) und Nr. 16 (heute Fam.
Bernhard) identisch sind. Ersteres, Nr. 8, liegt an der tiefsten Stelle
des hochmittelalterlichen Straßendorfes Grub, das nach 1254 vom Kloster
Heiligenkreuz angelegt worden ist. Vom
Wege Gaaden über Sittendorf und Dornbach kommend, sieht man es unten in der
Mulde, am Fuße des Hocheggs, in einer Grub (mundartlich Grueb, vom
mittelhochdeutsch. "gruebe" = Vertiefung im Gelände). Die örtliche
Lage dieses Lehens, vor 1254 vermutlich eines Salhofes der Gaadener, bestätigt
somit die Angabe des Urbares 1388. Von diesem Praedium hat in der Folgezeit
das anschließende Straßendorf und später die heutige Gemeinde ihren Namen
erhalten. Damit steht fest, daß der Ortsname Grub von den Ministerialen von
Sittendorf-Wildegg oder von Gaaden geprägt worden ist, nicht aber von den Mönchen
von Heiligenkreuz. Denn dieses Kloster liegt tiefer als Grub, es geht dorthin
sachte bergan. Der
zweite 1254 genannte Mansus, Nr. 16, liegt vom ersteren etwa zehn Minuten weit
entfernt und heißt 1388 "In dem Satelbach", 1460 "An dem
Puchel ze Satelbach", 1431, 1476 "Auff dem Puchel", 1521
"An dem Puechl". Diese Benennung stimmt mit der örtlichen Lage
desselben, oberhalb des Sattelbaches am Fuße des Hetzenberges überein. - Es
umfaßte also das 1254 von Heiligenkreuz am linken Ufer des Sattelbaches
erworbene Gebiet das Hochegg = Halterriegel, das Haidfeld mit dem Mansus Nr. 8
und den Mansus Nr. 16 mit dem angrenzenden Feld, später Fischerfeld genannt.
Das
Fischerfeld hat seinen Namen von einem 1388 genannten Grundholden
"Jacobus Piscator" (Jakob Fischer), der von einer Hofstätte jährlich
53 Pfennig zu Michaeli zinste. Er war vermutlich Fischer des Klosters
Heiligenkreuz im Dorfe Grub.
Doch blieb dieser Besitz nicht unangefochten. Niklaß, der Esel von
Bockfließ, erhob zu Beginn des 14. Jahrhunderts Ansprüche "vm ein holtz,
daz geheizzen ist, an dem Hohe Ekke", also auf den Wald am Hochegg, mußte
aber am 12.II.1301 vor dem Landrichter Österreichs, Ulrich von Wolkersdorf, für
sich und seine Brüder zugunsten der Abtei Heiligenkreuz verzichten. Demnach
war auch damals noch der heutige Halterriegel bewaldet, vermutlich der erste
Gemeindewald des Dorfes Grub. Erst nach diesem Zeitpunkte kann er in die
jetzige Hutweide umgewandelt worden sein. Ein gleicher Fall der Umänderung
des Gemeindewaldes und zwar durch Brandrodung in Kulturland findet sich im
nahen Sittendorf, wo der 1136 erweisbar zum Dorfe gehörige Wald vor 1431 in
Wiesengrund umgestaltet worden ist. Die
zweite Grunderwerbung des Klosters Heiligenkreuz im Ortsbereiche Grub,
linksseitig des Sattelbaches, erfolgte am 12.V.1270. An diesem Tage verkaufte
Rapoto von Wildegg, necessitatis indigentia, wie die Urkunde ausdrücklich
vermerkt, den Wald Mitterhard an das
Kloster. Er hatte ihn vorher von Rapoto von Ober-St. Veit bei Wien gegen
anderen Besitz eingetauscht. Heiligenkreuz zahlte dafür ein Talent Silber und
ein Maß Gerste. 30 Jahre später, am 31.V.1300, gab Rapoto der Jüngere, der
Sohn des Verkäufers, der 1270 außer Landes gewesen war, seine Einwilligung
hiezu. Der Mitterhard ist identisch mit jenem heutigen Heiligenkreuzer
Forstanteil auf dem Hetzenberg, der sich innerhalb der Gemeindegrenzen Grub
befindet. Das entscheidet die lokale Angabe der ersten Urkunde vom 12.V.1270 "silva, que vulgo Mitterhard dicitur, metis silve sue prope Grub
contigua". Die
"Silva sua" ist der Wildegger Wald auf dem Hetzenberg, in der Grub
angrenzenden Ortsgemeinde Dornbach, der erst am 1.II.1868 durch den von
Heiligenkreuz getätigten Ankauf der Feste und Herrschaft Wildegg an letzteres
kam. St. Veiter oder Wildegger Waldbesitz am rechten Ufer des Sattelbaches
innerhalb der Ortsgemeinde Grub ist ausgeschlossen, da das dortige Klosterland
lückenlos 1177 und 1188 aus babenbergischem Allod an Heiligenkreuz gekommen
war. Der Mitterhard oder Hetzenberg findet sich im 16. Jahrhundert als
Gemeinholz des Dorfes Grub, so 1563 und 1572. Er muß dieser bereits vor 1431
zur Nutznießung überlassen worden sein, da sein Name in diesem Jahre unter
den aufgezählten Klosterhölzern des Hinteren Forstamtes fehlt. Wann und auf
welche Weise er vom Kloster wieder eingefordert worden ist, ließ sich nicht
ermitteln. Doch ist er 1763/64 wieder im Besitz des Stiftes. Die
Ankäufe 1254 und 1274 durch Heiligenkreuz haben die Grenzen der heutigen
Ortsgemeinde Grub am linken Ufer des Sattelbaches festgelegt. Das Gebiet ist
also teils von den Ministerialen von Gaaden, teils über die
Altenburg-Wildegger aus den Händen der Ober-St. Veiter an die Cisterce
gekommen. Die engnachbarliche Lage von Gaadener und Ober-St. Veiter
Streubesitz in diesem Raum läßt verwandtschaftliche Beziehungen beider
Geschlechter annehmen. Da aber Grub durch den Stammbesitz der Wildegger in
Dornbach, Lindenhof, Frotzenberg und Sittendorf gegenüber dem entfernteren
Gaaden abgeriegelt ist, dürfte es ursprünglich ganz im Besitze der
Ministerialen von Sittendorf-Wildegg gewesen sein. Der Umstand, daß Wildegg
noch 1368 ein Drittel Zehent in Grub bezieht und dort Gültenbesitz innehat,
erhärtet diese Annahme. So gehörten das Haus Grub Nr. 14 (heute Fam. Grimm), der zu Grub gezählte abgekommene "Kerschenhof"
oberhalb des Fischerfeldes, wie eine öde Hofstätte auf der Kuppe des
Hetzenberges, 1563 "Hecher" genannt, zur Grundherrschaft Wildegg. Und
nun zum rechtsseitig des Sattelbaches gelegenen Gebietes der Ortsgemeinde
Grub. Dieses kam nicht durch Kauf, sondern durch umfangreiche Waldschenkungen
des landesherrlichen Geschlechtes der Babenberger an Heiligenkreuz. Der überwiesene
Wald blieb aber nicht in seiner ursprünglichen Ausdehnung erhalten, er wurde
zwischen 1133 und 1203 von den Mönchen und Konversen des Klosters auf weite
Strecken hin, vor allem in der Tallandschaft des Sattelbaches, urbar gemacht.
Die Kultivierung erfolgte in der herkömmlichen Art durch Schlag- oder
Brandrodung. Diese Tatsache ist sowohl durch den Kontext der einschlägigen
Schenkungsurkunden wie durch die im Gemeindegebiet Grub erweisbaren
Rodungsnamen gesichert. Es
ist nun zunächst festzustellen, welche Heiligenkreuzer Babenbergerurkunden in
den Raum Grub fallen, ob und welche Rodungen in dem ihnen entsprechenden
Umkreis begegnen. Die
erste Urkunde, die hier in Betracht kommt, ist der Stiftbrief Heiligenkreuz
1136. Sein Gemärke führt durch das Gebiet der heutigen Ortsgemeinde Grub. Es
ist jene Strecke, die im Sattel Privathon - Hausruck-Kirchleiten, an der
heutigen Grenze der Gemeinden Grub - Alland beginnt und im Wege zwischen
Alland - Grub zum Sattelbach herabgeht, so zwar, daß das letzte Glied
derselben jener Hohlweg bildet, der heute vom Hause Grub Nr. 4 (heute
Fam. Butler) zur Kirchleiten emporsteigt. Das
Gebiet östlich dieser Linie, nämlich die Ostabdachung der Kirchleiten und
der angrenzende Mühlgraben, stammt somit aus dem Fundationsgebiet
Heiligenkreuz 1133 und die hier einschlägige Urkunde ist der Stiftbrief des
Klosters 1136. Dieses Gebiet wird abgegrenzt im Norden gegen die Ortsgemeinde
Heiligenkreuz durch den Sattelbach, im Osten gegen dieselbe durch den
Scheibenbügl, im Süden gegen die Ortsgemeinde Alland durch das Gemärke des
Stiftsbriefes, im Westen durch die festgelegte Linie. An
die Gemeinde Grub kam dieser Teil des Fundationsgebietes Heiligenkreuz durch
die Eingliederung der Mühle im Mühlgraben1). Diese heute
abgekommene Mühle, bis 1576 in Gang2), war ursprünglich Hofmühle
der Heiligenkreuzer Grangie Neuhof im Raum Sattelbach - Scheibenbügel,
1293/94 erstmals genannt. Nach
Auflassung des klösterlichen Eigenbetriebes daselbst wurde die Mühle bäuerliches
Zinslehen, dem Klosteramtmann in Grub unterstellt; sie kam mit den Hausgründen,
d.i. dem Mühlgraben, zur Dorfgemeinde Grub. Damit vollzog sich die Abspaltung
eines Teiles des Fundationsgebietes von demselben. Der Mühlgraben ist
Rodungsland, er heißt noch 1431 und 1453 "Kammerreyt", 1521 "Kammergereuth".
Daß Heiligenkreuz hier gereutet, ergibt sich indirekt aus dem Zehentprivileg
des Diözesanbischofs Reginmar von Passau 1136 für das Kloster. Darin ist
vermerkt, daß die Mönche innerhalb des Fundationsgebietes Neugereute
angelegt haben und noch werden anlegen müssen. Da
durch das Privileg ein Rechtszustand, nämlich die Zehentfreiheit, festgelegt
werden soll, ist diese Stelle wörtlich zu nehmen. Rodungsarbeit aber war
innerhalb des Gründungsgebietes nur im Westen, gegen das spätere Grub hin,
nicht aber im Osten notwendig. Dort begegneten schon vor der Gründung des
Klosters Siedlungen, im Nordosten desselben Volhenuelde-Füllenberg, im Südosten
Brungesuelde-Preinsfeld, im Zentrum der Fundation jener Ort, der bisher
Sattelbach geheißen hat, die heutige Waldparzelle "die Wieden", im
Zwiesel Blochgraben-Sattelbach auf dem Kohlmaiß,
und das in der Grenzbeschreibung des Stiftbriefes genannte und dann
abgekommene Muchersdorf. Es lag im Westen des neugegründeten Klosters,
zwischen Heiligenkreuz und Siegenfeld, bei dem sogenannten Weißen oder
Bernardikreuz. Die Gegend ist heute Hochwald, den die ersten Mönche von
Heiligenkreuz als natürliche Klausurmauer gegen Gaaden und Siegenfeld
vorgeschoben haben. Dort jene Neugereute zu suchen, von denen das
Reginmarprivileg berichtet, wäre verfehlt. Diese sind vielmehr im Westen des
Klosters zu suchen. Die Mönche dringen, wie im Folgenden dargelegt wird,
Sattelbach aufwärts in den Wald vor, die Rodung Kammerreit-Mühlgraben, vor
1136, ist die erste Etappe hiezu. 1)
Erstlingsnennung desselben 1388. De pratro iuxta Mülgraben. 2)
Erstlingsnennung 1388 Niclas Mülner de molendino. 1431 "Peter Mülner
½ lehen ist ain mül". Während das Kämererbuch
1431 die Inhaber der Gruber Lehen im 15. Jh. bringt, fehlt für die Mühle das
entsprechende Blatt. Doch
finden sich die Gruber Müller im Grundbuch Pfaffstetten 1435 als Inhaber der
Weingartenried Haychogl. So 1435
"Peter Mullner von Grueb", 1453 "Symon Mullner von Grueb",
ohne Datierung 2. Hälfte 15. Jh. "Christian
Mullner
zu Grub", "Erhart Mullner von Grueb", "Andre Mullner und
Pangratz Mulner von Grub". Am 15.XII.1507 erhalten
Andre Mulner von Grub, seine Söhne Christian und Joring Gewähr eines Lehens
in Pfaffstetten, das sie von Andre
Kroner erkauft haben. Nach 1520 hat die Hausgründe der Mühle Michel
Lutzenhauser, Grub Nr. 9. Bei diesem Lehen
bleiben sie bis 1683. Am 15.XII.1690 erhält sie Philipp Moßer, Richter in
Grub Nr. 7. Zu Nr. 7 (heute Fam. Petzwinkler)
gehörten diese noch heute, die Gruber Mühle ist also zu Beginn des 16. Jh.
verödet. Doch muß sie später wieder
in Betrieb gewesen sein. 10.III.1576 findet sich im Testament des Urban
Gummerer (Grub Nr. 8) ein Aktivposten
für "Hanns Müllner am Mühlgraben".
Es
folgt nun das Gruber Gemeindegebiet, das westlich der Fundationsgrenze liegt
und mit dem Gruber Stiftsforst wie dem Siedlungsraum der heutigen Rotten
Lerchenfeld, Ameisbügl, Buchelbach und Gföhler flächenmäßig den größten
Teil derselben bildet. Dieses wurde durch zwei erweisbare Schenkungen des
Babenberger Herzogs Lepold V. der Cisterce übergeben und durch genau fixierte
Grenzen gegen den herzoglichen Wald, den heutigen Staatsforst ausgemärkt. Die
Gemarkungen bilden heute noch die Grenzen der Ortsgemeinde Grub gegen die
Nachbargemeinden Sulz-Wöglerin, Klausen-Leopoldsdorf und Alland,
streckenweise auch die Grenzen des Gerichtsbezirkes Mödling gegen den von
Baden. Die
erste Schenkung umfaßte den Hausruck, d.i. die heutige Kirchleiten,
Saichgraben, Mitterspitz, Stockerin, Ameisbügl, Groß- und Kleinhabelsberg
und die Gegend der heutigen Gföhler. Sie erfolgte nach dem 13.I.1177 und
wurde erstmals nach der Schenkung und zum zweiten Male am 31.V.1188
beurkundet. Die letzte undatierte Beurkundung ist in Doppelausfertigung
vorhanden. Über die Grenzen dieses eingewiesenen Gebietes wurde bereits an
anderer Stelle ausführlich gehandelt. Die
zweite Schenkung erfolgte am 31.V.1188 in Mautern auf jenem Landtaiding, an
welchem Herzog Lepold V. die große Kreuzreliquie übergab. Sie umschloß das
heutige Forstrevier am Roßgipfel und Kronawettkogel, das sich anschließend
an das Schenkungsgebiet 1177 keilförmig gegen die aus Klausen-Leopoldsdorf
kommende Schwechat vorschiebt. Ihr Gemärke beginnt bei der
"Geschriebenen Buche", geht zur Quelle des Weidenbaches, herab zur
heutigen Weidenbachklausn, den Weidenbach entlang bis zu jenem Waldweg, der
auf den Vorderen Haag in der Ortsgemeinde Klausen-Leopoldsdorf führt. Die
Urkunde 1188 bringt diesen Grenzabschnitt wie folgt: "Abhinc
(Wurzwallen) per viam descendentem et ducentem ad fontem rivuli qui vocatur
Butenbach et per descensum revuli usque ad semitam venientem de strata et
ducentem ad montem qui vulgo dicitur Hagge". Hier biegt der Verlauf
der Grenze in einem spitzen Winkel gegen Nordosten ab. In diesem Zwiesel liegt
die sogenannte Schederwiesen, 1388 als "pratrum in Pavtenpach"
erstmals bezeugt. Dann steigt das Gemärke stark bergan. Die aufsteigende
Grenze zwischen dem Kronawettkogel und dem heutigen Staatsforst am Sagberg
verläuft in einem tiefen Rinnsal, 1572 Roßgraben genannt, auf den Sattel
zwischen Roßgipfel und Sagberg in die Waldabteilung "Brennt Holz".
Diese führt hinab zum Hanifbach. Auf dessen linkem Ufer liegt die
Waldabteilung "Brennt Maiß". Beide sind identisch mit der Rodung
"Rotenbrant" 1188. Vom Hanifbach geht das Gemärke zum "Breiten
Anger" und damit zur Schenkungsgrenze von 1177. Damit sind beide
Babenberger Schenkungen örtlich festgelegt. Waren
nun diese rechtsseitig des Sattelbaches gelegenen Gebiete der herzoglichen
Schenkung 1177 und 1188 der Kultur erschlossen und besiedelt? Die Urkunden
verraten nichts. Doch bringen sie in ihren Grenzbeschreibungen die Namen von
Rodungen, deren Anlage vor Ausstellung der Diplome anzusetzen ist. Diese
Rodungen finden sich unmittelbar am Gemärke des Schenkungsgutes, umschließen
es ringförmig. Von Osten nach Westen, Roneh 1188, Rotenbrant 1188,
Holarbrante 1177, das heutige Totenkopfangerl am Roßgipfel, das Fossatum
Monachorum, die Münichau, die heutige Gföhler, eine breite Au, nach den
Heiligenkreuzer Mönchen benannt vor 1177, zweifellos deshalb, weil sie das
Tal vor diesem Zeitpunkt der Kultur erschlossen haben. Es
ist kaum anzunehmen, daß das Hinterland dieser Grenzwiesen, ausgesprochener
Schlag- und Brandrodungen 1177 und 1188 Hochwald gewesen sei. Vielmehr setzen
diese Waldwiesen an der Peripherie, heute mit Ausnahme der Münichau wieder
aufgeforstet, einen vorhandenen Kulturkern voraus, von dem aus sie angelegt
worden sind. Dazu kommt, daß beide Urkunden 1177 und 1188 ein ausdrückliches
Rodungsverbot für Heiligenkreuz enthalten: "nequaquam
exstirpetur, ut non exstirpetur", es darf nichts mehr ausgereutet
werden. Zugleich wird die Anlage von Schweigen und Waldzeideleien untersagt.
Man sieht, der Herzog, Inhaber des Jagdbannes, will im Interesse des
Waidwerkes das Vordringen der Rodung und der Waldnutzung durch
landwirtschaftliche Betriebe unterbinden. Diese Tatsachen setzen voraus, daß
Heiligenkreuz bereits vor 1177 und 1188 in den abgegrenzten Gebieten, ja
vielleicht über deren Grenzen hinaus, eine intensive Kulturtätigkeit
entfaltet haben muß. Eine Bestätigung dessen bietet die Topographie des
heutigen waldfreien Gruber Gemeindegebietes mit seinen Rodungsnamen. Neben
dem schon bekannten Kammerreit-Mühlgraben findet sich an der Nordseite des
"Husruche", also auf der Gruber Hochwiesen und Kirchleiten, 1431
"daß Groß Grewt unterm Hausruck". Dieser heute verschollene Name
lebt lange fort in der "Reutwiese", die von 1445 bis 1831 zu dem
Lehen Grub Nr. 13 gehört. Das große Gereut aber ist die Gruber Kirchleiten,
die somit Rodung ist. Neben dieser Schlagrodung findet sich, allerdings erst
1700 grundbücherlich faßbar, zwischen Winkelberg und Ameisbügl, eine
Brandrodung "der Prandt" oder das "Brändl", neben dieser,
bereits 1388 bezeugt, die Schlagrodung "Amayshauffen", der
Siedlungsraum der späteren Rotte Ameisbügl, und am Ameisbügl 1431 "das
Rewt in der langen Wiesen". Damit reiht sich eine Rodung neben die andere
vom Mühlgraben bis nach Buchelbach. Dazu kommt noch die "Stockherin",
oft auch "Große Stockherin" genannt, die landschaftlich malerische
Wiese längs dem Grenzweg 1177, dann die "Kleine Stockherin beim
Mitterspitz", beide Schlagrodungen. Diese Flurnamen erweisen, daß das
rechtsseitig des Sattelbaches gelegene Gruber Gebiet Rodungsland ist. Da
das Dorf Grub am linken Ufer desselben erst vor 1242 begegnet, die
Babenbergerurkunden 1177 und 1188 die Exstirpatio verbieten, steht fest, daß
das rechtsufrige Gruber Gebiet nicht von der Gruber Holden, sondern vom
Kloster Heiligenkreuz, und zwar schon vor 1177 urbar gemacht worden ist.
Demnach beinhalten die Privilegien von 1177 und 1188 nicht
Erstlingsschenkungen, sondern Abgrenzungen eines ehemaligen Waldlandes, das
die Cistercienser vor diesem Zeitpunkte der Kultur gewonnen haben. Das
Privilegium 1177 erfordert aus diesen
Prämissen eine bereits früher vollzogene Landschenkung der Babenberger im
heutigen Gruber Gebiet an die Cisterce. Zu diesem Schlusse drängen auch die
Grenzbeschreibungen beider genannten Urkunden. In keiner schließt der Ring
der Gemarkung. Urkunde 1177 beginnt die Grenzbeschreibung am Hausruck, beendet
sie in der Münichau, im Waldsattelbach und schließt mit der Angabe: "per
ipsius quoque descensum usque in campun". Der Campus, das offene
Kulturland, im Gegensatz zum Waldgebiet, wird als bekannt vorausgesetzt. In
der Urkunde 1188 fehlt die Nordgrenze überhaupt, vom Campus ist keine Rede,
die Grenzen bilden auch hier keinen Kreis, sondern einen weiten Bogen, der in
der Münichau beginnt und am Hausruck endet. Das fällt um so mehr auf, als
gerade an dieser Grenzzone im Norden Klosterbesitz und Ministerialenbesitz
(Wildegger und Gaadener) aneinanderstießen, Unklarheiten des Gemärkes aber
Streitigkeiten zur Folge haben mußten. Mit welcher Sorgfalt hatte Herzog
Heinrich II. bei der Schenkung Siegenfeld ca. 1166 dieses Gut gegen den Besitz
der Ministerialen von Arnstein abgegrenzt. Die scheinbar natürlichste Grenze,
die tiefe Talfurche der Schwechat, ist namentlich angeführt, während die übrigen
Grenzen als ortskundig übergangen werden. So muß denn auch die Nordgrenze
des Gruber Gebietes vor 1177 anläßlich der Erstlingsschenkung festgelegt
worden sein. Dagegen ließe sich einwenden, die 1177 genannte und unbestimmt
lange Strecke "per ipsius quoque descensum usque in campum" ist eben die
Nordgrenze, nämlich der Lauf des Sattelbaches bis zu seinem Eintritt in das
Fundationsgebiet von 1133. Dann wären Campus und Fundationsgebiet
gleichzusetzen. Dagegen spricht aber die Rodungsklausel der Urkunden 1177 und
1188 und die vierte Babenbergerurkunde, die örtlich in das Gruber Gebiet fällt,
von der nun gesprochen werden soll. Am
28.III.1203, Heiligenkreuz, bestätigt Herzog Leopold VI. die Schenkung seines
Vaters, Herzog Leopold V., an das Kloster, bestehend aus einem Wäldchen am
Sattelbach gelegen, das jener diesem ad pratrum exstirpandum übergeben hatte.
Die bisher nie versuchte Lokalisierung der Silvula erhärtet die Tatsache der
Mönchsordnung im Gruber Gebiet, klärt die Frage und schließt sie ab. Das Wäldchen
findet sich begreiflicherweise nicht am Sattelbach innerhalb des
Fundationsgebietes, weil dieses lückenlos in den Besitz der Neugründung übergegangen
ist, auch nicht in Grub, rechtsseitig des Sattelbaches innerhalb der Grenzen
1177 und 1188, weil nach dem Bericht der Privilegien Babenbergische
Besitzenklaven ausgeschlossen sind. Es ist nur an einer Stelle örtlich möglich,
in Grub linksseitig des Baches, in der heutigen Rotte Buchelbach. Dort greift
die Orgsgemeinde Grub, die alte Grundherrschaft Heiligenkreuz auffällig über
den Sattelbach, die Grenze 1177 hinüber und umfaßt in der Talsohle weites
Wiesenland. Vom Sattelbach, der an dieser Stelle durch den Klein-Habelsberg
gegen Nordosten abgedrängt wird, ist es von zwei Seiten wie von den Schenkeln
eines Dreiecks umschlossen, entsprechend der Angabe der Urkunde 1203, "iuxta
fluvium, qui vocatur Satilbach". Hier ist die Silvula dieser Urkunde,
deren deutsche Bezeichnung "Buchel" der durch sie durchfließende
kleine Buchelbach überliefert hat, zu suchen. Die hier getätigte Rodung
bezeugt der 1643 für diese Wiese gebräuchliche Name "Reithwüßen",
der angrenzende "Reitlgraben" und "Reutelsberg". Hier
wurde also zwischen dem 31.V.1188, der letzten datierten Waldschenkung Herzog
Leopold V. an Heiligenkreuz, und dem 31.XII.1194, dessen Todestage, gerodet.
Dabei muß zugleich das rechtsseitige Ufer des Sattelbaches im heutigen
Buchlbach urbar gemacht worden sein, das 1177 noch Wald ist. Denn das Fossatum
Monachorum, das Gföhlertal, mündete damals in den Waldsattelbach, der
zweifellos deshalb so hieß, weil er noch durch ein Waldgebiet floß.
Auffallenderweise hat hier Herzog Leopold V. das in den Urkunden 1177 und 1188
eingeschärfte Rodungsverbot aufgehoben. Der Grund dafür liegt offen. Es
handelt sich bloß um eine Silvula, die er ad pratrum exstirpandum schenkt.
Damit aber liefert die Urkunde 1203 indirekt den Beweis, daß der Campus der
Urkunde 1177 unmittelbar vor dem Wäldchen, also vor dem Sattelbachknie im
heutigen Buchelbach zu suchen ist. Hätte nämlich der Campus erst im
Fundationsgebiet, im Mühlgraben, begonnen, so müßte vor 1194 die ganze vier
Kilometer lange Gruber Tallandschaft bewaldet gewesen sein, das ergäbe eine
Silva und die Urkunde müßte von einer Pars silvae, nicht aber von einer
Silvula sprechen. So aber liefert ihr Kontext und die Angaben der Urkunden
1177 und 1188 folgendes Bild: 1177 ist das Fossatum Monachorum, die Münichau
oder Gföhler bereits gerodet. Sie liegt als ca. 2 km lange Wieseninsel im
unberührten Westwald. Von der gleichfalls vor 1177 gerodeten Gruber Talsohle
ist es aber noch abgeriegelt durch den Wald in Buchelbach. Die Verbindung
beider Rodungen konnte nur durch Fällen der 1203 bestätigten Silvula
hergestellt werden, weil hier rechtsseitig des Sattelbaches der
Klein-Habelsberg den Zugang vom Campus zum Fossatum Monachorum abschloß. Mit
der Rodung in Buchelbach war schlagartig das Tal des Sattelbaches von den
Klostermauern in Heiligenkreuz bis hinein in die Gföhler waldfrei, nicht nur
das, der Weg von der Cisterce bis dorthin, bis hinab in die heutige
Weidenbachklause verlief auf Klostergrund. Darum die Wichtigkeit einer Bestätigung
der Schenkung durch den Sohn des Schenkers, den Herzog Leopold VI. Die Urkunde
1203 aber mit dem Bericht über die Rodung der "Silvula", des
Buchels, vermitteln präzise den Endtermin der Rodungstätigkeit der Cisterce
Heiligenkreuz innerhalb der Ortsgemeinde Grub. Damit
ermöglichen uns die Urkunden von 1177 und vom 13.V.1188, mit den
Brandrodungen am Rande ihrer Schenkungsgrenzen, mit dem Rodungsverbote, mit
dem Verbote, weiterhin Schweigen und Waldzeideleien aufzustellen, das sichere
Ergebnis, daß innerhalb ihres Gebietes bereits vor ihrem Ausstellungstermin
Heiligenkreuz kulturell tätig gewesen ist. Dieses Ergebnis bestätigen die im
Kulturgelände Grub erweisbaren Rodungsnamen und die Urkunde 1203 mit dem
Bericht der Reutung der "Silvula" im heutigen Buchelbach. Letztere
Ortsbezeichnung bestätigt, daß der Campus der Urkunde 1177 dort, nämlich am
Sattelbachknie neben dem Klein-Habelsberg begann, folglich das Gruber Tal vor
diesem Zeitpunkte bereits urbar gemacht worden war. Daß hier die Konversen
der Abtei Heiligenkreuz, nicht Grundholden des erst nach 1254 angelegten
Klosterdorfes Grub die Rodungen durchführten, ergibt sich aus der Tatsache
cisterciensischen Eigenbetriebes während des 12. Jahrhunderts und aus dem
Kontext obiger Urkunden. Es
soll nun jene Zelle lokalisiert werden, von der aus das Gruber Tal kultiviert
worden ist. Wegen
der weiten Entfernung des Klosters von den landwirtschaftlichen Arbeitsstätten
darf hier an Ort und Stelle ein G
r a n g i e , das ist ein klösterlicher landwirtschaftlicher Eigenbetrieb,
von Laienbrüdern betreut, vorausgesetzt werden. Die Grangien der Cisterce
Heiligenkreuz während des 12. Jahrhunderts finden sich namentlich in den
Privilegien der Päpste für das Kloster, so am 27.II.1140 Innozenz II.,
7.IX.1185 Luzius III., 4.IV.1187 Urban III. Für den Wienerwald kommen hiefür
in Betracht die Höfe zu Preinsfeld, Füllenberg, Sulz, Siegenfeld und zwei
mit dem Namen Sattelbach, deren örtliche Lage ganz in Vergessenheit geraten
war. Einer derselben konnte östlich von Heiligenkreuz am Ufer des
Sattelbaches bei Sattelbach Nr. 4 lokalisiert werden. Da dieser auch der
"Unterhof" hieß, ist dessen gleichnamiges Gegenstück, "der
Oberhof", oberhalb des Klosters, also westlich von demselben, in der
Gegend Grub, gleichfalls am Sattelbach, zu suchen. Zwei
Möglichkeiten kommen hiefür in Betracht: Die
erste ist der bereits genannte Neuhof
am Scheibenbügel neben dem Gruber Mühlgraben, im Gebiet der Ortsgemeinde
Heiligenkreuz, hart neben der Gruber Gemeindegrenze, erstmalig genannt 1293/94
im Gültenbuch als Nova Curia. Später begegnet er meist als Bezeichnung eines
Grundstückes. So 1431 "Wissen genannt der Neunhof", daneben Grundstücke
"Im Stainpuchl gelegen ob Neunhof", "Ein tagwerich nehmen des
Newnhof", "Wismad neben des Newnhof", 1472 "Das rewttl
gegen Newnhoff", "Wissen genannt der Neunhoff". Alle diese
Grundstücke sind im 15. Jahrhundert Überlände der Grundholden von Grub und
Preinsfeld, zeigen den Tiefstand wirtschaftlichen Eigenbetriebes des Klosters,
damit den Verfall des Neuhofes. 1589 wird Holz gehackt "bey den Neyhoff
bey einer wiessen auff der oxenhald". 1640 werden "am Neuhoff gegen
Grueb" Brennscheiter gehackt. 1650 wird ein Graben in der Wiese "die
Neuhoff genandt" gereinigt. Zum Lehen Grub 13 gehörten von 1431 bis 1831
drei Tagwerk Wiesen im Neuhof. Auch zum Hause "Privithon" Nr. 11,
heute Heiligenkreuz Nr. 34, gehörten Gründe am Neuhof. So hat der dort
behauste Hans Platzer 1750 Grund "am Neuhoff und beym pach gelegen",
1770 Maria Wimmerin daselbst Wiesen "bey den bach an Neuhoff",
23.VII.1826 kauften Georg und Maria Hirschhofer, Heiligenkreuz, mit dem Hause
Nr. 34 zwei Wiesen "am Neuhof beim Bach". Es sind das die
Grundparzellen 213 und 210, Katastralgemeinde Heiligenkreuz, neben dem
Sattelbach, oberhalb der Gruber Wasserwehr. Dazu gehört heute auch die
angrenzende Parzelle 216, die im 19. Jahrhundert vom Hause Grub Nr. 14 an
Heiligenkreuz Nr. 34 gekommen ist.3) Diese dürfte vor 1831 mit den
Wiesen am Neuhof bei Grub 13 identisch sein, müßte dann nach diesem
Zeitpunkte an Grub 14 gekommen sein. Die entsprechenden Kaufverträge ließen
sich nicht ermitteln. Daß Parzelle 216, das heutige "Winter Böhndl",
die Stelle des mittelalterlichen Neuhofes ist, ergibt sich aus Bodenerhebungen
im Wiesengrund, aus der Nachbarschaft der abgekommenen Klostermühle im Gruber
Mühlgraben, daraus, daß die den Parzellen 216, 213, 210 gegenüberliegenden
stiftlichen Gründe heute noch "Hofwiesen" heißen. Hof, Hofmühle,
Hofwiesen bilden eine wirtschaftliche Einheit. Damit ist die frühere Existenz
eines in der Gegenwart gänzlich vergessenen Klosterhofes westlich von
Heiligenkreuz vor 1293/94 erwiesen und seine örtliche Lage festgestellt. Gegen
die Annahme, der Neuhof sei die westliche Grangie Sattelbach des 12.
Jahrhunderts zeugt aber sein Name "Nova Curia", wie auch die späte
Erstlingsnennung am Ende des 13. Jahrhunderts. Außerdem liegt er an der
Grenze des Gruber Rodungsgebietes in der Mitte zwischen Heiligenkreuz und
Grub, und nicht im Rodungsgebiet selbst. Die
zweite Möglichkeit zur Lokalisierung des gesuchten Hofes Sattelbach ist
folgende. Im Urbar 1388 in den Grundbüchern 1431, nämlich Altvater,
Grundbuch Waldmark, Kämmererbuch, Pan-Punkten-Grundbuch, findet sich in Grub
eine Häusergruppe, die örtlich gesondert vom mittelalterlichen Straßendorf
Grub liegt und den auffallenden Namen "Im Sattelbach" führt. Es
sind das fünf Lehen: Grub Nr. 16 am linken Ufer des Sattelbaches, schon
bekannt als "Mansus" der Urkunde 1254. Bei diesem Lehen ist zwar
obige Ortsbezeichnung erstmals, nämlich 1388, erweisbar, als Hauptträger
derselben aber, also als Ort "Sattelbach", begegnen durch das
15.-16. Jahrhundert vier ursprüngliche Viertellehen am rechten Ufer des
Sattelbaches, hart an dessen Ufer. Sie liegen also nicht auf ehemaligem Gebiet
der Gaadener, sondern auf Klosterland, und zwar als einzige Siedlung im
mittelalterlichen Grub auf denselben. Es sind die heutigen Häuser Grub Nr.
17, Nr. 18 und zwei Viertellehen neben diesen, die aber 1477-1488 in den
Ungarkämpfen abgekommen sind. Sie werden im folgenden mit A und B bezeichnet.
3)
Mitteilung F. Rattenschlager, Heiligenkreuz Nr. 34. Die Parzelle 216 heißt
nach dem Familiennamen "Winter"
Grub 14 heute "Winter Böhndl".
Damit wurde der alte Name "Neuhof" verdrängt. Den
Erweis des örtlichen Sondernamens "Sattelbach" erbringt die Liste
derselben, die zu diesem Zwecke hier gebracht wird:
Nr. 17
Nr. 18 1831
Johann Brandl
1831 Jakob Krumböck 1767
Philipp Prändl
1774 Andreas Donhofer 1740
10.VII.1758 Johann Hölbl
1736 12.IV.-1758
Joseph Donhoffer 1738
27.IX. Johann Pezwinkhler
1702 20.V. Balthasar
Donhoffer 1702
2.VII. Johann Springer
1684 Berhard Rainer 1696
- 15.IV.1700 Thoma Kürchmayr
1623 - 1661 Thoma Schein 1666
- 1684 Mertho Kürchmayer
1617 19.IV. Berthlme
Schein 1647
13.XI.-1661 Veit Kürchmayer
1590 7.IV. Valtin preiß 1617
19.IV. Sebastian Khürmayer
1563 28.II. Peter
Sperckh 1563
28.II.- 7.IV.1590 Plaß Pichler
1557 7.III. Joachmi
Leyttner 1563
28.II. Gewähr: "aines viertellehen
1534 12.XII Volman
Reychel
gelegen im Satelbach"
1527 21.VII. Michel
Wiemer, Gewähr: 1534
13.XII. Matl Tegl. Gewähr: "eines
"ains viertllehen in Satlpach"
vierttl lehen gelegen im Satelpag"
1521 29.IV. Barbara
Schawnburgerin,
1521
28.IV. Wolfgang Gaisser. Gewähr:
Gewähr: "ains virtl lehen in Sattlpach"
"eines viertellehen gelegen in
Vor 1521 Wolfgang Schaumburger
Satlpach"
1494 4.VI. Veit
Prantner, Gewähr: "ains 1496
26.VI. Mert Gaisser
virtal lehen gelegen im Sattlbach 1471
Liendl Gaisser
zu Grueb" 1431
Liendl Gayssler "In Satelpach",
Vor 1494 Mathes Stikler
"Tzw Sattelpach", "de quartali
Nach 1431 Jorig Tegl
unius mansus". Dienst 60 Pfennige,
1431 Hans Tegl
3 Käse.
1388 Item Fridericus
filius eius (relicta Petrin) 1388
Relicta Petrin, de quartali Dienst.
de quartali 60 Pf. 3 Schilling Eier et
60 Pf. 3 Käse
ipse cum matre tres medias vecturas. Demnach
bildeten Nr. 17 und Nr. 18
vor 1388 ein halbes Lehen. Es
folgen A und B. Beide sind 1388 ein Halblehen, deren Inhaber Öttel Pernolt
ist. Ab 1431 ist es geteilt.
A
B 1431
Wolfgang Pernolt, de quartali unius
1431 Thamant zu
Satelpach, de quartali unius
mansi, 60 pf.
Mansi 60 pf. 1470
Wolfgang Pernolt zw Sattelbach
1453 Michel Thomas sun
von Sadelpach zte 1478
Jorig Fux zu Grueb Im Sattelpach
Grueb 1521
Obige Ohne Diensteintragung.
1571 25.XI. Paul im
Katt zu Satelpach
Das Lehen ist öde.
1521 Paul in Chat.
Dann vermerkt: "Vacat.
Habet Wolfgang Schaumburger"
(Nachbar Nr. 18) "zu vberlendt".
2. Hand: "Habet Colman Reichel" (Nr. 18) 1549
Nicht mehr verzeichnet.
1549 Nicht mehr
verzeichnet. Für
Grub Nr. 16 kommen hier folgende Eintragungen in Betracht: 1388 - Cholman in
dem Satelbach, 1460 "Larentz des Petern seling sun am Puchel - ains lehen
czu Grueb genant an dem Puchel zu Satelbach". Diese
Liste ermöglicht nun folgendes Resultat. Die Lehen Grub Nr. 16, Nr. 17, Nr.
18, die abgekommenen A und B führen die Ortsbezeichnung Im
Sattelbach, Zu Sattelbach, In Sattelbach zu Grub erweisbar für die Jahre
1388, 1431, 1453, 1460, 1470, 1471, 1478, 1494, 1521, 1527, 1534, 1590. Dabei
kann festgestellt werden, daß diese örtliche Bezeichnung an den Lehen Nr.
17, Nr. 18, A und B haftet, die auf Heiligenkreuzer Klosterland liegen, während
für Nr. 16 dieser Name nur zweimal erweisbar ist. Letzteres führt sonst
durchwegs den Hausnamen "Am Puchel". Es
muß darauf hingewiesen werden, daß bereits das Gültenbuch 1293/94 diese
Zweiteilung innerhalb des Ortes Grub überliefert, indem es ein "Superior
Grueb" und ein "Inferior Grueb" unterscheidet. Das erste ist
mit der Siedlung "Sattelbach" identisch, da es, von Heiligenkreuz
aus gesehen, oberhalb des Gaadnerischen Grub liegt. Somit bilden die Lehen Nr.
17, Nr. 18, A und B, die eigentlichen Träger des Namens Sattelbach, einen
Ortsteil für sich, der auf Grund seines Namens eine andere
Entstehungsgeschichte voraussetzt als das Dorf namens Grub linksseitig des
Sattelbaches. Er liegt, wie bereits betont, als einzige Siedlung des
mittelalterlichen Grub auf Heiligenkreuzer Gebiet, das bereits im 12.
Jahrhundert, spätestens 1177, dem Kloster gehört. Seine vier Viertellehen
1431 sind vor 1388 und 1293/94 Halblehen, die ursprünglich ein Ganzlehen,
einen Hof gebildet haben müssen. "Sattelbach in Grub" liegt außerdem
im Brennpunkt des Rodungsgebietes der Urkunden 1177, 1188, 1203 in echt
cistercienserischer Lage, in sumpfiger Talniederung. Ein Ort Sattelbach hier
erweisbar 1388-1590, findet sich aber, und das ist der entscheidende Beweis, während
des Mittelalters am Ufer des gleichnamigen Baches, außer hier in Grub nur
noch zweimal. Erstens das Stiftgut Sattelbach-Wieden 1133, bald nach diesem
Zeitpunkt abgekommen und verdrängt von der neuen Klosteranlage Heiligenkreuz,
es scheidet deshalb für unseren Fall aus; zweitens die schon bekannte Grangie
Sattelbach-Unterhof bei Sattelbach Nr. 11. Der Neuhof - Nova Curia liegt zwar
auch am Sattelbach, scheidet aber wegen seines Ortsnamens und seiner späteren
Erstlingsnennung 1293/94 für die Lokalisierung der zweiten Grangie Sattelbach
der päpstlichen Schutzbriefe 1140, 1185, 1187 aus. Für diese kommt nur mehr
das "Sattelbach in Grub" in Betracht, der gesuchte Oberhof, das
Gegenstück des Unterhofes. Er ist dem schon genannten "Superior Grueb"
von 1293/94 gleichzusetzen. Die zweite Grangie namens Sattelbach der Cisterce
Heiligenkreuz befand sich demnach im heutigen Orte Grub, an Stelle der
jetzigen Häuser Nr. 17 und Nr. 18. Da ein babenbergisches
"Sattelbach" vor Gründung der Cisterce an dieser Stelle nicht
erweisbar ist, muß sie von wilder Wurzel auf vom Kloster gegründet worden
sein. Nach den vorausgegangenen Feststellungen war sie Rodungsgrangie. Sie ist
der älteste Siedlungskern des Dorfes Grub. Nach
den vorausgegangenen Feststellungen ist somit die Erstlingsnennung der Grangie
Sattelbach-Grub der Aufstellungstermin der Schutzbulle des Papstes Innozens
II. für Heiligenkreuz, 27.II.1140., da in dieser beide Höfe mit Namen
Sattelbach zuerst begegnen. Die Gründung derselben muß demnach vor diesem
Zeitpunkte getätigt worden sein. Da der Hof Sattelbach-Grub außerhalb der im
Stiftbrief für Heiligenkreuz 1136 festgelegten Grenzen lag, muß in der
Zwischenzeit eine Landschenkung am Sattelbach im Gebiete des heutigen Grub an
Heiligenkreuz erfolgt sein. Da dieses Gebiet babenbergisches Allod war, kommt
als Schenker Markgraf Lepold IV., der Sohn des Stifters, in Betracht. Eine
diesbezügliche Schenkungsurkunde oder Traditionsnotiz ist nicht vorhanden.
Von dieser Zelle Sattelbach aus wurden demnach in der Folgezeit die Rodungen
im rechtsuferigen Gruber Gebiet angelegt, von denen bereits eingehend die Rede
war. Der Beginn dieser Arbeit ist also auch vor dem 27.II.1140 anzusetzen.
Demnach sind die Diplome Herzog Leopolds V. 1177 und 31.V.1188 formell zwar
Schenkungsurkunden, inhaltlich aber Bestätigungsurkunden eines
Walddistriktes, den sein Oheim, der Markgrad Leopold IV., der Cisterce zur
Rodung überlassen hatte, der innerhalb einer Generation von den Konversen der
Cisterce Heiligenkreuz der Kultur erschlossen worden war, jetzt aber gegen den
herzoglichen Eigenwald in zwei Etappen endgültig abgegrenzt wird. Die
Rodungswiesen der Urkunde 31.V.1188 außerhalb der Grenzen 1177 erhärten die
Annahme, daß die Anlage der Waldwiesen tief in den herzoglichen Bannwald
vorgerückt worden ist, daß nicht alle derselben dem Kloster ins Eigentum überwiesen
worden sind. Mit ihrem ausdrücklichen Rodungsverbot bezeugen beide Urkunden
das Ende der Reutungen auf dem Gruber Gebiete rechtseitig des Sattelbaches, während
die Urkunde vom 28.III.1203 das Ende derselben auf dem kleinen linksuferigen
Gebiet und damit den endgültigen Abschluß derselben feststellt. Damit
war die kulturelle Aufgabe der Grangie Sattelbach erfüllt. Da sie am
31.I.1210 im Privileg Innozens III. für Heiligenkreuz fehlt, dürfte sie um
diese Zeit aufgelöst worden sein. Sie wurde aber an einer anderen Stelle mit
verkleinerter Wirtschaftsbasis wiedererrichtet. Der schon bekannte Neuhof ist
die Fortsetzung von Sattelbach-Grub, sein Name setzt einen schon früher
bestandenen Hof voraus. Über die geschichtlichen Hintergründe dieser
Transferierung sind wir nicht unterrichtet. Den Anstoß hiezu dürfte die
gleichzeitige kulturelle Erschließung des links des Sattelbaches gelegenen
Gebietes durch die Dienstleute von Gaaden gegeben haben, die Errichtung der Höfe
in Grub Nr. 8 und am Puchel Nr. 16, der zwei Mansen der Urkunde 1254. Letztere
lag dem Klosterhofe in Sattelbach unmittelbar gegenüber. Vielleicht ist es
von hier aus zu Belästigungen oder Überfällen auf das Klosterland gekommen,
wie es die Schadenersatzgelder der Verkaufsurkunde Grub 1254 durchblicken
lassen. Der Erwerb des Gutes durch Abt. Pilgrim (1242-1249) beseitigte
zweifellos einen lästigen Besitznachbar und ermöglichte die schnelle
Einbeziehung der in Zinslehen umgewandelten Grangie Sattelbach in das neu
angelegte Dorf Grub, das als solches 1293/94 erstmals erweisbar ist. Damit
beginnt die Geschichte des mittelalterlichen
B a u e r n d o r f e s G
r u b. Die Grangie Sattelbach und die zwei Gaadener Höfe wurden unter Abt
Heinrich II (1249-1259) oder dessen Amtsnachfolgern durch neun Bauernlehen zu
einer Dorfsiedlung ausgebaut, die, weil hauptsächlich auf ehemaligem Gaadener
Grund gelegen, nicht Sattelbach, sondern Grub genannt wurde. Entsprechend den
früheren Besitzverhältnissen kennt das Gültenbuch 1293/94 ein Superior
Grueb = Obern Grueb, und Inferior Grueb = Unter Grueb. Ersteres zählt 2
Halblehen und 3 Hofstätten, letzteres 12 Hofstätten, wobei die an erster
Stelle genannten areae mit 80 pf. Dienst den beiden Curiae mit 83 pf. Dienst
von 1388, also den Mansen 1254, Grub Nr. 8 (heute
Fam. Bresolly) und 16 (heute Fam.
Bernhard) entsprechen. Außer diesen 12 Hofstätten in Inferior Grueb
finden sich im Gültenbuche 3 Hofstätten, die einmal zum Neuhof gehört
hatten. Unter den Überlendgründen begegnet als einziger namentlich
gebrachter ein Acker "in Anglo", d.i. Winkelacker im Saichgraben
zwischen Kirchleiten und Winkelberg (Klostergebiet vor 1177). Damit beginnt
die Besitznahme des Klosterlandes durch das auf ehemaligem Gaadener Grund
errichtete Dorf Grub. Das
zweitälteste Klosterurbar 1388 bringt neben 4 Öden 23 Hausgesessene,
darunter die zur Grangie gehörige Mühle im Mühlgraben. Erstmals finden sich
hier die Namen der Gruber Holden. Sie werden hier in der Reihenfolge des
Urbars wiedergegeben. Die vorangestellten arabischen Ziffern bezeichnen die
Nummern der heutigen Häuser, jener Bauernlehen, welche die Ungarkriege
1477-1488 überstanden und somit die Reste des mittelalterlichen Grub
darstellen.
Vielleicht
ist auch die Besitzstörung durch die Gebrüder Rapoto, Wichard und Heinricht
von Ober St. Veit (c
1203-1207) nach Grub zu lokalisieren, da der Hetzenberg in ihrem Besitz war. Die
Robot bestand aus 3 halben Fuhren im Jahr, nämlich für 8 Eimer Wein, 8
Metzen Weizen und ein Plaustrum Heu. Auffallend
groß ist im Urbar 1388 die Zahl der Überländgründe, nämlich 30, 7 Äcker
und 23 Wiesen. Mit Ausnahme eines Ackers "in dem Salichfeld" =
Haidfeld, finden sie sich auf ehemaligem Klostergebiet und erweisen damit die
aufsteigende Kurve der Besitznahme desselben durch das Dorf. Auf dem
Fundationsgebiet 1133: Minor Polan, Pratrum iuxta Mülgraben, Pratrum curie
Newhoff. Im 1177 abgegrenzten Gebiet: Neuzzgrewt, Pratrum Amayshauffen,
Pratrum in dem Säher, Rewtwis, In Anglo, Pratrum Chätzmös, Pratrum in dem
Mittergraben. Im 1188 abgegrenzten Gebiet: Pratrum in Pawtenbach. Im 1203
abgegrenzten Gebiet: Pratrum in dem Heygraben. Doch noch einmal zu den Hausgesessenen des Dorfes Grub 1388 zurück! Die Flurbezeichnung "Minor Polan" am Südabhang des Hocheggs gestattet, hier jenen zweiten Ort names "Polan" zu suchen, der neben dem gleichnamigen "Polan" = Pöllerhof, OG. Alland im ältesten undatierten Zehentregister 1368 der Mutterpfarre Alland begegnet. Da "Polan" slawisch ist, muß der Flurname in die vorkarolingische Zeit des Wienerwaldes zurückreichen. In nächster Nähe findet si |